Alle wichtigen Begriffe aus dem Vergaberecht, von Gesetzen wie GWB und VgV über Vergabeverfahren bis hin zu praktischen Konzepten wie Bindefrist und Zuschlag. Verständlich erklärt für Bieter, Auftraggeber und alle, die sich für öffentliche Ausschreibungen interessieren.
60 Begriffe · nach Themenbereichen geordnet
VOB/A betrifft das Vergabeverfahren, VOB/B die Vertragsbedingungen und VOB/C die technischen Vertragsbedingungen. Die folgenden Begriffe helfen bei der Einordnung von Bauaufträgen und ihrem Auftragswert.
Von den Vergabeunterlagen über den Teilnahmewettbewerb bis zur elektronischen Angebotsabgabe: Diese Begriffe ordnen die wichtigsten Schritte für Auftraggeber und Bieter ein.
Gesetze und Verordnungen, die die öffentliche Vergabe regeln
Das GWB ist das zentrale Wettbewerbsgesetz Deutschlands. Teil 4 enthält die zentralen Regeln für öffentliche Aufträge und Konzessionen im dort geregelten Anwendungsbereich.
Die VgV regelt vor allem die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte und enthält Sonderregeln für bestimmte Bau- und Planungsaufträge.
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie löste 2017 die VOL/A ab.
Die VOB/A enthält die Vergaberegeln für öffentliche Bauaufträge: Abschnitt 1 für den nationalen Bereich, Abschnitt 2 für den EU-Oberschwellenbereich und Abschnitt 3 für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Vergaben.
Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie ist keine Vergabeordnung, sondern wird als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die VOB/C bündelt Allgemeine Technische Vertragsbedingungen und ATV für Bauleistungen. Sie konkretisiert technische Anforderungen, Ausführung und Abrechnung.
VOB/A EU bezeichnet Abschnitt 2 der VOB/A für Bauaufträge im EU-Oberschwellenbereich. Sie gilt zusammen mit den nach § 2 VgV anwendbaren Vorschriften und dem GWB.
Die VOL/A war bis 2017 die Vergabevorschrift für Liefer- und Dienstleistungen. Sie wurde im Unterschwellenbereich durch die UVgO abgelöst.
Die SektVO regelt die Vergabe von Sektorenauftraggebern (Energie, Wasser, Verkehr) oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Die KonzVgV regelt die Vergabe von Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber.
Die EU-Vergaberichtlinien sind der rechtliche Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verlangt, dass öffentliche Aufträge wirtschaftlich und sparsam vergeben werden.
Das Transparenzprinzip verlangt, dass Vergabeverfahren nachvollziehbar und für alle Bieter fair ablaufen.
Das Prinzip der Gleichbehandlung verlangt, dass alle Bieter in einem Vergabeverfahren gleich behandelt werden.
Die VergStatVO regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland.
Die verschiedenen Vergabeverfahrensarten von offen bis Verhandlung
Das offene Verfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann. Es gibt keine Teilnahmeantrags-Phase.
Im beschränkten Verfahren können nur ausgewählte Unternehmen ein Angebot abgeben. Es gibt eine Teilnahmeantrags-Phase mit anschließender Eignungsprüfung.
Im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über alle Vertragsbestandteile verhandeln.
Der wettbewerbliche Dialog ist ein Vergabeverfahren für besonders komplexe Vorhaben, bei dem Auftraggeber und Bieter im Dialog Lösungen entwickeln.
Die Innovationspartnerschaft ist ein Vergabeverfahren für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Bauwerke.
Die freihändige Vergabe ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber mit ausgewählten Unternehmen verhandeln kann.
Eine de facto Vergabe liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben wird, obwohl die Vorgaben greifen würden.
Im Teilnahmewettbewerb prüft der Auftraggeber zunächst, welche Unternehmen geeignet sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Direktvergabe ist die Auftragsvergabe ohne förmliches Vergabeverfahren. Sie ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Ablauf und Bestandteile des Vergabeverfahrens
Die Ausschreibung ist das förmliche Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber Unternehmen auffordern, Angebote für Leistungen einzureichen.
Die Ausschreibungsreife ist erreicht, wenn alle Bedingungen für eine Vergabe erfüllt sind: Das Projekt ist konkret, finanzierbar und rechtlich zulässig.
Die Leistungsbeschreibung definiert die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Sie ist Kernstück jeder Ausschreibung.
Das Leistungsverzeichnis ist ein detaillierter Katalog aller Einzelposten einer Bauleistung oder Dienstleistung mit Mengen und Einheiten.
Bei der Losvergabe wird ein öffentlicher Auftrag in eigenständige Teile geteilt: Teillose trennen Mengen, Fachlose unterschiedliche Gewerke oder Fachgebiete.
Die Bindefrist ist der Zeitraum, während dessen ein Bieter an sein Angebot gebunden bleibt.
Der Zuschlag ist die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber und führt zum Vertragsabschluss.
Das Angebot ist die verbindliche Erklärung eines Bieters, eine Leistung zu bestimmten Bedingungen zu erbringen.
Bei der Nachforderung bittet der Auftraggeber einen Bewerber oder Bieter, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen oder zu korrigieren. Ob das zulässig ist, hängt vom anwendbaren Vergaberecht und den Vergabeunterlagen ab; ein Angebot darf nicht beliebig nachgebessert werden.
Eine Bietergemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben.
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Vergabevertrags Leistungen für den Hauptauftragnehmer erbringt.
Vergabeunterlagen enthalten die Informationen und Bedingungen, die Unternehmen für die Entscheidung über eine Teilnahme und die Erstellung eines Angebots benötigen.
Die Zuschlagserteilung ist die förmliche Beauftragung eines Bieters nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Bieterfragen sind Anfragen von Bietern zur Ausschreibung, die während der Angebotsfrist gestellt werden können.
Die Angebotseröffnung ist der Zeitpunkt, zu dem die eingegangenen Angebote vom Auftraggeber geöffnet und erfasst werden.
Kriterien und Prüfungen im Vergabeverfahren
Eignungskriterien sind die Kriterien, anhand derer der Auftraggeber beurteilt, ob ein Bieter fachlich, wirtschaftlich und rechtlich zur Auftragsausführung geeignet ist.
Bei einer Eignungsleihe weist ein Bewerber oder Bieter seine Leistungsfähigkeit mit tatsächlich verfügbaren Kapazitäten eines anderen Unternehmens nach.
Zuschlagskriterien sind die Kriterien, anhand derer der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und den Zuschlag erteilt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein Standardformular, das Bieter zur Eignungsprüfung ausfüllen.
Referenzen sind Nachweise über ähnliche Leistungen, die ein Bieter in der Vergangenheit erbracht hat. Sie sind ein zentrales Eignungskriterium.
Wann gilt welches Vergaberecht?
Schwellenwerte sind finanzielle Grenzen, ab denen im jeweils einschlägigen Anwendungsbereich die Regeln des EU-Oberschwellenbereichs greifen.
Der Auftragswert ist der geschätzte Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags. Er entscheidet über die Anwendung ober- oder unterschwelliger Vorschriften.
Rechtsbehelfe bei Vergaberechtsverstößen
Das Nachprüfungsverfahren erlaubt es Bietern, Verstöße gegen Vergabevorschriften durch öffentliche Auftraggeber zu rügen.
Die Rüge ist die formelle Beanstandung eines Vergaberechtsverstoßes durch einen Bieter gegenüber dem Auftraggeber.
Die Vergabekammer ist die zuständige Behörde für die Nachprüfung von Vergabeverfahren bei Streitigkeiten zwischen Bietern und Auftraggebern.
Der Vergabesenat beim Oberlandesgericht entscheidet über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer.
Elektronische Standards und Portale
Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist ein standardisiertes Klassifizierungssystem für öffentliche Aufträge in der EU.
eForms ist der EU-Standard für strukturierte elektronische Vergabebekanntmachungen, der seit 2023 für unionsrechtlich erfasste Bekanntmachungen eingesetzt wird.
GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der deutsche Standard für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen.
TED ist das offizielle Vergabeportal der Europäischen Union für die Veröffentlichung von Oberschwellenvergaben.
E-Vergabe bezeichnet die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren: von der Bereitstellung der Unterlagen über die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe.
Wer ist am Vergabeverfahren beteiligt?
Ein Auftraggeber ist eine Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt. Dazu gehören Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen.
Die Vergabestelle ist die organisatorische Einheit innerhalb eines Auftraggebers, die für die Durchführung von Vergabeverfahren verantwortlich ist.
Besondere Vergabeformen und Querschnittsthemen
Sektorenauftraggeber sind Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr und Hafen, für die die SektVO gilt.
Tariftreue bezeichnet vergaberechtliche Vorgaben zur Einhaltung einschlägiger Arbeits- oder Tarifbedingungen bei der Auftragsausführung.
Eine Konzession ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko trägt und dafür ein Nutzungsrecht erhält.
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