Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Tariftreue bedeutet, dass Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen die einschlägigen Tariflöhne zahlen müssen.
Tariftreue ist ein Begriff aus dem öffentlichen Beschaffungswesen, der besagt, dass Auftragnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge verpflichtet sind, ihren Beschäftigten mindestens den einschlägigen Tariflohn zu zahlen.
Die Tariftreuepflicht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, darunter das Tariftreuegesetz (Tarifaugleichungsgesetz) des Bundes und entsprechende Landesgesetze. Sie gilt für bestimmte öffentliche Aufträge und soll Lohndumping verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Auftraggeber müssen die Einhaltung der Tariftreue bei der Vergabe prüfen und können Verträge kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen die Tariftreuepflicht verstößt.
Pflicht zur Zahlung des Tariflohns bei öffentlichen Aufträgen
Geregelt im Tariftreuegesetz (Bund) und Landesgesetzen
Soll Lohndumping verhindern
Auftraggeber prüfen Einhaltung
Tariftreue bedeutet, dass Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet sind, mindestens den einschlägigen Tariflohn zu zahlen. Dies ist im Tariftreuegesetz und in Landesgesetzen geregelt.
Die Tariftreuepflicht gilt nicht für alle öffentlichen Aufträge, sondern für bestimmte Arten und Größenordnungen. Die genauen Voraussetzungen sind im Tariftreuegesetz des Bundes und in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
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