Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Ein Auftraggeber ist eine Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt. Dazu gehören Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen.
Ein öffentlicher Auftraggeber ist eine Stelle, die im öffentlichen Interesse tätig wird und nicht gewerblich tätig ist. Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören der Bund, die Länder, die Kommunen, sowie öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, Krankenhäuser oder Sozialversicherungsträger.
Öffentliche Auftraggeber sind an das öffentliche Vergaberecht gebunden, das sicherstellen soll, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden, und dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen fair und transparent abläuft.
Auch sogenannte Sektorenauftraggeber (z.B. Energieversorger, Verkehrsbetriebe) fallen unter den Begriff des Auftraggebers, haben aber besondere vergaberechtliche Vorschriften (SektVO).
Öffentliche Stelle, die Aufträge vergibt
Bund, Länder, Kommunen, Universitäten, Krankenhäuser
An das öffentliche Vergaberecht gebunden
Sektorenauftraggeber haben besondere Vorschriften (SektVO)
Öffentliche Auftraggeber sind Stellen, die im öffentlichen Interesse tätig werden und nicht gewerblich tätig sind. Dazu gehören Bund, Länder, Kommunen, Universitäten, Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger und bestimmte Sektorenunternehmen.
Öffentliche Auftraggeber müssen das Vergaberecht einhalten: Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sie müssen Vergaben bekannt machen, faire Verfahren durchführen und dokumentieren.
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