Tenderhunter
AusschreibungenBauarbeitenIT-DienstleistungenFacility ManagementGebäudereinigungLieferungWissenFunktionen
  1. Start
  2. /
  3. Lexikon
  4. /
  5. SektVO (Sektorenverordnung)

Rechtsgrundlagen

SektVO (Sektorenverordnung)

Die SektVO regelt die Vergabe von Sektorenauftraggebern (Energie, Wasser, Verkehr) oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch sogenannte Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich. Sektorenauftraggeber sind Unternehmen, die in den Bereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Eisenbahndienste und Hafenanlagen tätig sind oder deren Leistungen auf besonderen Rechten beruhen.

Die SektVO enthält besondere Vorschriften für diese Auftraggeber, die von den allgemeinen VgV-Regeln abweichen können. Dies liegt an der besonderen Marktsituation in den Sektorenbereichen, in denen oft nur wenige Anbieter existieren.

Sektorenauftraggeber können zwischen verschiedenen Verfahren wählen und haben erweiterte Möglichkeiten zur Auftragsvergabe ohne förmliches Verfahren, wenn die Bedingungen der SektVO dies zulassen.

Wichtigste Punkte

Gilt für Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr, Hafen)

Regelt Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte

Enthält besondere, flexiblere Vorschriften für Sektorenunternehmen

Setzt die EU-Sektorenrichtlinie um

Häufige Fragen

Was ist die SektVO?

Die SektVO (Sektorenverordnung) regelt die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr und Hafen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie bietet diesen Auftraggebern besondere, flexible Verfahrensregeln.

Wer ist ein Sektorenauftraggeber?

Sektorenauftraggeber sind öffentliche Unternehmen oder privatwirtschaftliche Unternehmen mit besonderen Rechten in den Bereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Eisenbahndienste sowie Hafen- und Flughafenbetreiber. Für sie gelten die besonderen Vorschriften der SektVO.

Verwandte Begriffe

VgV (Vergabeverordnung)
KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung)
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Weitere Begriffe aus "Rechtsgrundlagen"

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
VgV (Vergabeverordnung)
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)

Passende Ausschreibungen für Ihr Unternehmen?

Tenderhunter findet automatisch passende Vergaben für Ihre Leistungen — aus SektVO (Sektorenverordnung) und allen anderen Quellen.

Jetzt kostenlos testen
Tenderhunter

Öffentliche Aufträge. Früh erkannt. Klar bewertet.

Ausschreibungen nach Kategorie
BauarbeitenTiefbau & InfrastrukturTechnische GebäudeausrüstungGebäudereinigungWinterdienstImmobilienverwaltungFacility ManagementGrünflächenpflegeGarten- und LandschaftsbauPlanungsleistungenIT-DienstleistungenLieferung & MaterialDiverse Leistungen
Ausschreibungen nach Region
BayernNordrhein-WestfalenBaden-WürttembergHessenNiedersachsenSachsenBerlinHamburg
Vergabeportale
DTVPTEDevergabeBauportal Deutschland
Informationen
Wissen & RatgeberVergabelexikonFunktionenRSS-FeedImpressum
© 2026 Tenderhunter – KI-gestützte Ausschreibungssuche für Deutschland