Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die SektVO regelt die Vergabe von Sektorenauftraggebern (Energie, Wasser, Verkehr) oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch sogenannte Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich. Sektorenauftraggeber sind Unternehmen, die in den Bereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Eisenbahndienste und Hafenanlagen tätig sind oder deren Leistungen auf besonderen Rechten beruhen.
Die SektVO enthält besondere Vorschriften für diese Auftraggeber, die von den allgemeinen VgV-Regeln abweichen können. Dies liegt an der besonderen Marktsituation in den Sektorenbereichen, in denen oft nur wenige Anbieter existieren.
Sektorenauftraggeber können zwischen verschiedenen Verfahren wählen und haben erweiterte Möglichkeiten zur Auftragsvergabe ohne förmliches Verfahren, wenn die Bedingungen der SektVO dies zulassen.
Gilt für Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr, Hafen)
Regelt Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte
Enthält besondere, flexiblere Vorschriften für Sektorenunternehmen
Setzt die EU-Sektorenrichtlinie um
Die SektVO (Sektorenverordnung) regelt die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr und Hafen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie bietet diesen Auftraggebern besondere, flexible Verfahrensregeln.
Sektorenauftraggeber sind öffentliche Unternehmen oder privatwirtschaftliche Unternehmen mit besonderen Rechten in den Bereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Eisenbahndienste sowie Hafen- und Flughafenbetreiber. Für sie gelten die besonderen Vorschriften der SektVO.
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