Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Das GWB ist das zentrale Wettbewerbsgesetz Deutschlands. Teil 4 (§§ 97–173) regelt das öffentliche Vergaberecht.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die rechtliche Grundlage für die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Der vierte Teil des GWB (§§ 97–173 GWB) enthält die zentralen vergaberechtlichen Vorschriften, die für öffentliche Auftraggeber bindend sind.
Das GWB regelt unter anderem die Anwendungsbereiche des Vergaberechts, die vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien (Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung), die Schwellenwerte und das Nachprüfungsverfahren. Es implementiert die europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht.
Die Vorschriften des GWB gelten für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für Unterschwellenvergaben gelten stattdessen die UVgO (Liefer- und Dienstleistungen), die VOB/A (Bauleistungen) oder landesspezifische Vergabevorschriften.
Teil 4 (§§ 97–173 GWB) = Kern des deutschen Vergaberechts
Gilt für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte
Regelt Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsprinzip
Grundlage für das Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern
Das GWB regelt in seinem vierten Teil (§§ 97–173) die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Es definiert die Grundprinzipien wie Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung, legt die Schwellenwerte fest und ermöglicht die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabekammern.
Das GWB gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für Unterschwellenvergaben gelten die UVgO, VOB/A oder landesspezifische Vorschriften, die dem GWB-Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgen.
Den vollständigen Text des GWB finden Sie auf gesetze-im-internet.de unter der offiziellen Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz. Teil 4 umfasst die §§ 97 bis 173.
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