Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die VOL/A war bis 2017 die Vergabevorschrift für Liefer- und Dienstleistungen. Sie wurde im Unterschwellenbereich durch die UVgO abgelöst.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) war bis zum 30. April 2017 die zentrale Vergabevorschrift für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufräge. Mit Inkrafttreten der UVgO am 1. Mai 2017 wurde die VOL/A im Unterschwellenbereich weitgehend abgelöst.
Im Oberschwellenbereich wurde die VOL/A bereits 2016 durch die VgV abgelöst. Heute hat die VOL/A nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Lediglich bei bestimmten landesrechtlichen Verordnungen und bei Altvergaben kann die VOL/A noch relevant sein.
Die VOL/A kannte ähnliche Verfahren wie die heutige UVgO, unterschied aber stärker zwischen offenen und nicht offenen Verfahren und hatte längere Fristen.
Bis 2017 zentrale Vergabevorschrift für Liefer- und Dienstleistungen
Im Unterschwellenbereich durch UVgO abgelöst
Im Oberschwellenbereich bereits 2016 durch VgV ersetzt
Heute nur noch bei Altvergaben oder landesrechtlich relevant
Die VOL/A wurde 2017 im Unterschwellenbereich durch die UVgO abgelöst. Im Oberschwellenbereich war sie bereits 2016 durch die VgV ersetzt worden. Die VOL/A ist heute nur noch in Ausnahmefällen (Altvergaben, landesrechtliche Vorschriften) relevant.
Die VOL/A wurde im Unterschwellenbereich durch die UVgO und im Oberschwellenbereich durch die VgV ersetzt. Beide Nachfolgeregeln sind moderner, flexibler und an die EU-Vergaberichtlinien angepasst.
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