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Rechtsgrundlagen

KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung)

Die KonzVgV regelt die Vergabe von Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber.

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) regelt die Vergabe von Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Eine Konzession liegt vor, wenn der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung trägt und als Gegenleistung das Recht erhält, die Leistungen zu nutzen.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem gewöhnlichen öffentlichen Auftrag und einer Konzession besteht in der Risikoverteilung: Bei der Konzession trägt der Konzessionär das Marktrisiko und wird durch die Nutzungsrechte entlohnt, nicht durch eine direkte Zahlung des Auftraggebers.

Typische Beispiele für Konzessionen sind der Betrieb von Rastanlagen, Parkhäusern oder Freizeitaktivitäten auf öffentlichem Grund.

Wichtigste Punkte

Regelt die Vergabe von Konzessionen

Konzession = Auftragnehmer trägt Marktrisiko, erhält Nutzungsrecht

Andere Entlohnungsstruktur als normale öffentlichen Aufträge

Typisch: Rastanlagen, Parkhäuser, Freizeitaktivitäten

Häufige Fragen

Was ist eine Konzession im Vergaberecht?

Eine Konzession ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung trägt und dafür das Recht erhält, die erbrachten Leistungen zu nutzen (z. B. ein Parkhaus zu betreiben). Die KonzVgV regelt ihre Vergabe.

Wann gilt die KonzVgV?

Die KonzVgV gilt für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und Baukonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Verwandte Begriffe

VgV (Vergabeverordnung)
SektVO (Sektorenverordnung)

Weitere Begriffe aus "Rechtsgrundlagen"

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
VgV (Vergabeverordnung)
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)

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