Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die KonzVgV regelt die Vergabe von Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber.
Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) regelt die Vergabe von Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Eine Konzession liegt vor, wenn der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung trägt und als Gegenleistung das Recht erhält, die Leistungen zu nutzen.
Der wesentliche Unterschied zwischen einem gewöhnlichen öffentlichen Auftrag und einer Konzession besteht in der Risikoverteilung: Bei der Konzession trägt der Konzessionär das Marktrisiko und wird durch die Nutzungsrechte entlohnt, nicht durch eine direkte Zahlung des Auftraggebers.
Typische Beispiele für Konzessionen sind der Betrieb von Rastanlagen, Parkhäusern oder Freizeitaktivitäten auf öffentlichem Grund.
Regelt die Vergabe von Konzessionen
Konzession = Auftragnehmer trägt Marktrisiko, erhält Nutzungsrecht
Andere Entlohnungsstruktur als normale öffentlichen Aufträge
Typisch: Rastanlagen, Parkhäuser, Freizeitaktivitäten
Eine Konzession ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung trägt und dafür das Recht erhält, die erbrachten Leistungen zu nutzen (z. B. ein Parkhaus zu betreiben). Die KonzVgV regelt ihre Vergabe.
Die KonzVgV gilt für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und Baukonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte.
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