Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie löste 2017 die VOL/A ab.
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist eine zentrale Vergabevorschrift für öffentliche Auftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie löste den Teil A der VOL in diesem Bereich ab; verbindlich wird sie durch die jeweilige haushalts- oder landesrechtliche Einführung.
Die UVgO zielt darauf ab, den Wettbewerb bei Unterschwellenvergaben zu stärken, den Mittelstand zu fördern und die Bürokratie zu reduzieren. Sie ermöglicht flexiblere Verfahren und kürzere Fristen als die VgV, wahrt aber die Grundprinzipien von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung.
Ein Instrument der UVgO ist die freiwillige Vergabebekanntmachung, die Auftraggebern eine zusätzliche Veröffentlichung auch unterhalb der Schwellenwerte ermöglicht.
Gilt für Liefer- und Dienstleistungen unter EU-Schwellenwerten
Löste 2017 die VOL/A in diesem Bereich ab
Ermöglicht flexiblere Verfahren und kürzere Fristen
Fördert den Mittelstand und regionalen Wettbewerb
Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, soweit sie im jeweiligen Geltungsbereich eingeführt ist. Sie löste 2017 die VOL/A ab.
Die UVgO betrifft grundsätzlich Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die konkrete Verbindlichkeit und mögliche landesrechtliche Besonderheiten richten sich nach der Einführung im jeweiligen Geltungsbereich; für Bauleistungen ist grundsätzlich die VOB/A einschlägig.
Die UVgO ist grundsätzlich keine allgemeine Bauvergabeordnung. Für Bauleistungen im nationalen Bereich ist grundsätzlich VOB/A Abschnitt 1 einschlägig; die konkrete Anwendung richtet sich zusätzlich nach dem maßgeblichen Landes- und Haushaltsrecht.
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