Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie löste 2017 die VOL/A ab.
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist die zentrale Vergabevorschrift für öffentliche Auftraggeber in Deutschland bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufrägen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie trat am 01. Mai 2017 in Kraft und löste den Teil A der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) in diesem Bereich ab.
Die UVgO zielt darauf ab, den Wettbewerb bei Unterschwellenvergaben zu stärken, den Mittelstand zu fördern und die Bürokratie zu reduzieren. Sie ermöglicht flexiblere Verfahren und kürzere Fristen als die VgV, wahrt aber die Grundprinzipien von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung.
Ein wichtiges Instrument der UVgO ist die freiwillige Vergabebekanntmachung, die Auftraggeern die Möglichkeit gibt, ihre Absicht zur Vergabe auch unterhalb der Schwellenwerte europaweit bekannt zu machen.
Gilt für Liefer- und Dienstleistungen unter EU-Schwellenwerten
Löste 2017 die VOL/A in diesem Bereich ab
Ermöglicht flexiblere Verfahren und kürzere Fristen
Fördert den Mittelstand und regionalen Wettbewerb
Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufräge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Deutschland. Sie löste 2017 die VOL/A ab.
Die UVgO gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufräge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Derzeit (Stand 2024) liegt der Schwellenwert bei 221.000 EUR (bzw. 442.000 EUR für zentrale Beschaffungsstellen). Bis zu diesen Beträgen gilt die UVgO.
Nein, die UVgO gilt nicht für Bauleistungen. Für Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt weiterhin die VOB/A (genauer: die Unterschwellenvergabeordnung für Bauleistungen in § 3 VOB/A).
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