Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber — sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) ist die zentrale Vergabevorschrift für öffentliche Bauleistungen in Deutschland. Sie gilt sowohl für Vergaben oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. § 3 VOB/A regelt dabei die Unterschwellenvergabe, die §§ 4–16 VOB/A die Oberschwellenvergabe.
Die VOB/A detailliert die Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen, einschließlich der Eignungsprüfung, der Leistungsbeschreibung, der Angebotsprüfung und der Zuschlagserteilung. Sie arbeitet eng mit der VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (technische Richtlinien) zusammen.
Im Gegensatz zur UVgO und VgV, die für Lieferungen und Dienstleistungen gelten, bleibt die VOB/A die maßgebliche Vergabevorschrift für Bauaufträge jeglicher Größenordnung bei öffentlichen Auftraggebern.
Gilt für alle öffentlichen Bauleistungen (über und unter Schwellenwerten)
§ 3 VOB/A = Unterschwellenvergabe; §§ 4–16 VOB/A = Oberschwellenvergabe
Detaillierte Regeln für Leistungsbeschreibung, Eignung und Zuschlag
Eng verzahnt mit VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (technische Richtlinien)
Die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) regelt die Vergabe von öffentlichen Bauleistungen. Sie gilt für Bauaufträge ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Die VOB/A gilt für Bauleistungen, die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Beide Vorschriften gelten nicht gleichzeitig, sondern ergänzen sich je nach Auftragsart.
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, die VgV die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für Bauleistungen gilt immer die VOB/A, auch oberhalb der Schwellenwerte.
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