Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Eine Konzession ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko trägt und dafür ein Nutzungsrecht erhält.
Eine Konzession ist ein besonderer Vertragstyp im öffentlichen Beschaffungswesen. Der wesentliche Unterschied zu einem gewöhnlichen öffentlichen Auftrag besteht in der Risikoverteilung und der Entlohnung: Bei der Konzession trägt der Konzessionär das wirtschaftliche Risiko und wird durch das Recht, die Leistung zu nutzen (z.B. Eintrittsgelder), entlohnt.
Typische Beispiele für Konzessionen sind der Betrieb von Rastanlagen an Autobahnen, Parkhäusern, Freizeitparks auf öffentlichem Grund oder die Bewirtschaftung von Wirtschaftshöfen. Der Konzessionär investiert in die Infrastruktur und erhält im Gegenzug das Recht, die Einnahmen aus dem Betrieb zu behalten.
Die Vergabe von Konzessionen wird durch die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) geregelt, die besondere Verfahrensvorschriften enthält.
Vertrag mit besonderer Risikoverteilung
Konzessionär trägt Marktrisiko, erhält Nutzungsrecht
Typisch: Rastanlagen, Parkhäuser, Freizeitparks
Reguliert durch KonzVgV
Eine Konzession ist ein öffentlicher Vertrag, bei dem der Auftragnehmer (Konzessionär) das wirtschaftliche Risiko trägt und dafür das Recht erhält, die erbrachte Leistung zu nutzen und Einnahmen daraus zu erzielen. Die Vergabe wird durch die KonzVgV geregelt.
Bei einem öffentlichen Auftrag zahlt der Auftraggeber den Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen. Bei einer Konzession trägt der Konzessionär das Marktrisiko und wird durch das Nutzungsrecht an der Leistung (z.B. Eintrittsgelder) entlohnt.
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