Bieterfragen sind Anfragen von Bietern zur Ausschreibung, die während der Angebotsfrist gestellt werden können.
Zuletzt fachlich geprüft: 27.9.2026Bieterfragen sind Anfragen, die Bewerber oder Bieter über den vorgesehenen Kommunikationsweg an den Auftraggeber richten, um Unklarheiten in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen zu klären. Maßgeblich sind die in den Unterlagen genannten Fristen und Kommunikationsregeln.
Relevante Antworten oder Änderungen müssen nach dem anwendbaren Vergaberecht so bereitgestellt werden, dass die Gleichbehandlung und ausreichende Information aller betroffenen Unternehmen gewahrt bleiben. Bei erheblichen Änderungen kann eine Verlängerung der Angebotsfrist erforderlich sein.
Bieterfragen sind ein wichtiges Instrument zur Klärung von Unklarheiten und zur Verbesserung der Qualität der Angebote. Sie können sich auf alle Aspekte der Ausschreibung beziehen: Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien, Vertragsbedingungen.
Anfragen von Bietern zur Ausschreibung
Innerhalb des vorgesehenen Kommunikationswegs und der genannten Fristen
Relevante Antworten müssen gleichbehandlungs- und transparent bereitgestellt werden
Erhebliche Änderungen können eine Fristverlängerung erfordern
Bieterfragen sind Anfragen von Bewerbern oder Bietern zu Unklarheiten in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen. Sie müssen über den vorgesehenen Kommunikationsweg und innerhalb der dort genannten Fristen gestellt werden.
Relevante Antworten müssen so bereitgestellt werden, dass alle betroffenen Unternehmen gleich informiert werden. Ob eine Antwort anonymisiert, im Portal veröffentlicht oder die Frist verlängert wird, richtet sich nach dem Verfahren und den anwendbaren Vorschriften.
Tenderhunter findet automatisch passende Vergaben für Ihre Leistungen — aus Bieterfragen und allen anderen Quellen.
Jetzt kostenlos testen