Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die Leistungsbeschreibung definiert die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Sie ist Kernstück jeder Ausschreibung.
Die Leistungsbeschreibung ist das zentrale Dokument einer jeden Ausschreibung. Sie definiert, welche Leistung vom Auftragnehmer erbracht werden muss und legt die technischen, funktionalen und qualitativen Anforderungen fest.
Eine gute Leistungsbeschreibung ist konkret, eindeutig und vollständig. Sie ermöglicht es den Bietern, die Anforderungen zu verstehen und vergleichbare Angebote zu erstellen. Gleichzeitig lässt sie Raum für innovative Lösungen.
Es werden funktionale Leistungsbeschreibungen (Anforderungen an das Ergebnis) und detaillierte Leistungsbeschreibungen (genaue Vorgaben zur Ausführung) unterschieden. Der Trend geht zur funktionalen Beschreibung, die dem Bieter mehr Gestaltungsfreiheit lässt.
Definiert die zu erbringenden Leistungen
Kernstück jeder Ausschreibung
Muss konkret, eindeutig und vollständig sein
Funktional vs. detailliert: Trend geht zur funktionalen Beschreibung
Die Leistungsbeschreibung definiert die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, einschließlich technischer, funktionaler und qualitativer Anforderungen. Sie ist das Kernstück jeder Ausschreibung.
Eine Leistungsbeschreibung wird vom Auftraggeber erstellt und muss konkret, eindeutig und vollständig sein. Sie kann funktional (Ergebnisorientiert) oder detailliert (ausführungsorientiert) sein. Oft werden Vorlagen oder Muster verwendet.
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