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Eignung & Zuschlag

Eigenerklärung (EEE)

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein Standardformular, das Bieter zur Eignungsprüfung ausfüllen.

Zuletzt fachlich geprüft: 27.9.2026

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein standardisiertes Formular, das im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren in der EU verwendet wird. Der Bieter erklärt damit seine Eignung für den Auftrag, ohne im ersten Schritt Nachweise vorlegen zu müssen.

Die EEE umfasst Erklärungen zu Ausschlussgründen sowie zur Befähigung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Ob sie verwendet werden kann oder verlangt wird, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und den anwendbaren Vergabevorschriften.

Der Auftraggeber kann die Richtigkeit der Eigenerklärung jederzeit überprüfen, in der Regel vor der Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Bieter. Falsche Angaben können zum Angebotsausschluss führen.

Wichtigste Punkte

Standardisiertes Formular zur Eignungsklärung

Standardisierte vorläufige Eigenerklärung im EU-Vergaberecht

Selbsterklärung statt sofortiger Nachweisvorlage

Überprüfbar bei Zuschlagserteilung

Häufige Fragen

Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?

Die EEE ist ein standardisiertes Formular, mit dem ein Unternehmen im Rahmen der Eignungsprüfung unter anderem Ausschlussgründe sowie Befähigung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorläufig erklärt. Die Verwendung richtet sich nach dem konkreten Verfahren.

Müssen Nachweise vorgelegt werden?

Die EEE ist eine vorläufige Selbsterklärung. Der Auftraggeber kann Nachweise nach den anwendbaren Vorschriften und den Vergabeunterlagen verlangen; das ist nicht auf einen einzigen Zeitpunkt oder ausschließlich den erfolgreichen Bieter beschränkt.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 48 VgV – Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
  • § 50 VgV – Einheitliche Europäische Eigenerklärung

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