Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein Standardformular, das Bieter zur Eignungsprüfung ausfüllen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein standardisiertes Formular, das im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren in der EU verwendet wird. Der Bieter erklärt damit seine Eignung für den Auftrag, ohne im ersten Schritt Nachweise vorlegen zu müssen.
Die EEE umfasst Erklärungen zur Befähigung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie ist verbindlich für alle Oberschwellenvergaben in der EU und erleichtert die grenzüberschreitende Teilnahme an Vergabeverfahren.
Der Auftraggeber kann die Richtigkeit der Eigenerklärung jederzeit überprüfen, in der Regel vor der Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Bieter. Falsche Angaben können zum Angebotsausschluss führen.
Standardisiertes Formular zur Eignungsklärung
Verbindlich für alle EU-Oberschwellenvergaben
Selbsterklärung statt sofortiger Nachweisvorlage
Überprüfbar bei Zuschlagserteilung
Die EEE ist ein standardisiertes Formular, in dem der Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung seine Befähigung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit selbst erklärt. Sie ist verbindlich für EU-Oberschwellenvergaben.
Die EEE ist eine vorläufige Selbsterklärung. Erst der erfolgreiche Bieter muss bei Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise (Zertifikate, Referenzen, Steuerbescheinigungen etc.) vorlegen.
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