Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Zuschlagskriterien sind die Kriterien, anhand derer der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und den Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer der Auftraggeber nach Abschluss der Eignungsprüfung das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und den Zuschlag erteilt. Sie entscheiden also darüber, welcher Bieter den Auftrag erhält.
Die wichtigsten Zuschlagskriterien sind: Preis, Qualität, technischer Wert, Ästhetik, Umwelteigenschaften, Laufzeitkosten und Kundenservice. Der Preis ist ein zentrales Kriterium, aber nicht das einzige: Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung müssen vorab in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen veröffentlicht werden. Die Gewichtung kann als Punkteverteilung oder Prozentanteil erfolgen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig.
Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Umfassen Preis, Qualität, technischen Wert, Nachhaltigkeit
Müssen vorab veröffentlicht und gewichtet werden
Beste Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidet, nicht nur der Preis
Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Sie umfassen Preis, Qualität, technischen Wert und andere Aspekte. Die Kriterien und ihre Gewichtung müssen vorab veröffentlicht werden.
Nein, der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot. Das muss nicht das günstigste sein, wenn andere Kriterien wie Qualität, Nachhaltigkeit oder technischer Wert berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Kriterien entscheidet.
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