Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Referenzen sind Nachweise über ähnliche Leistungen, die ein Bieter in der Vergangenheit erbracht hat. Sie sind ein zentrales Eignungskriterium.
Referenzen sind Nachweise über bereits erbrachte Leistungen, die ein Bieter in der Vergangenheit durchgeführt hat. Sie sind ein zentrales Eignungskriterium und dienen dem Auftraggeber als Nachweis, dass der Bieter die fachliche Befähigung für die zu vergebende Leistung besitzt.
Referenzen müssen in der Regel vergleichbare Leistungen mit dem zu vergebenden Auftrag aufweisen (Art, Umfang, Komplexität). Der Bieter muss angeben, für wen, wann und in welchem Umfang die Leistung erbracht wurde, sowie Referenzkontakte.
Die geforderten Referenzen müssen transparent und angemessen sein. Der Auftraggeber kann nicht willkürlich Anforderungen stellen, sondern muss einen klaren Bezug zur zu vergebenden Leistung herstellen. Übermäßige Referenzanforderungen können als Wettbewerbsbarriere angesehen werden.
Nachweis über ähnliche, bereits erbrachte Leistungen
Zentrales Eignungskriterium
Muss vergleichbar mit dem zu vergebenden Auftrag sein
Anforderungen müssen transparent und angemessen sein
Die geforderten Referenzen hängen von der Ausschreibung ab. Generell werden Nachweise über vergleichbare Leistungen (Art, Umfang, Komplexität) verlangt. Der Bieter muss angeben, für wen, wann und in welchem Umfang die Leistung erbracht wurde.
Referenzen sind in der Regel ein Eignungskriterium. Ohne passende Referenzen kann der Ausschluss drohen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft mit einem Partner, der die Referenzen mitbringt.
Tenderhunter findet automatisch passende Vergaben für Ihre Leistungen — aus Referenzen und allen anderen Quellen.
Jetzt kostenlos testen