Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Vergabevertrags Leistungen für den Hauptauftragnehmer erbringt.
Ein Nachunternehmer (auch Unterauftragnehmer genannt) ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines öffentlichen Vergabevertrags bestimmte Leistungen erbringt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu sein. Der Hauptauftragnehmer bleibt allein verantwortlich für die Vertragserfüllung.
Die Einschaltung von Nachunternehmern muss in der Regel bei der Angebotsabgabe angegeben werden, insbesondere bei Leistungen, die einen wesentlichen Teil des Auftrags ausmachen. Der Auftraggeber kann die Eignung des Nachunternehmers überprüfen.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist relevant, dass die Einschaltung von Nachunternehmern nicht zur Umgehung von Tariftreue- oder Vergabepflichten führen darf. Bei bestimmten Vergaben gelten besondere Nachunternehmeregelungen (z.B. VgV, Tariftreuegesetz).
Erbringt Teilleistungen für den Hauptauftragnehmer
Hauptauftragnehmer bleibt verantwortlich für Vertragserfüllung
Muss bei der Angebotsabgabe angegeben werden
Eignung kann durch den Auftraggeber überprüft werden
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Vergabevertrags Teilleistungen für den Hauptauftragnehmer erbringt. Der Hauptauftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und trägt die Verantwortung.
Ja, die Einschaltung von Nachunternehmern für wesentliche Teilleistungen muss in der Regel bei der Angebotsabgabe angegeben werden. Der Auftraggeber kann die Eignung des Nachunternehmers überprüfen und die Einschaltung ablehnen, wenn Bedenken bestehen.
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