Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Eine Bietergemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben.
Eine Bietergemeinschaft, auch Arbeitsgemeinschaft (ARGE) genannt, ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen, die sich zusammen an einem Vergabeverfahren beteiligen und ein gemeinsames Angebot abgeben.
Bietergemeinschaften werden oft gebildet, wenn ein einzelnes Unternehmen nicht über die erforderlichen Ressourcen, Fachkompetenzen oder Kapazitäten verfügt, um eine komplexe Leistung allein zu erbringen. Durch die Zusammenarbeit können sich die Unternehmen ergänzen und größere Aufträge abwickeln.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung. Das bedeutet, dass der Auftraggeber jedes Mitglied für die gesamte Leistung in Anspruch nehmen kann. Die interne Aufgabenverteilung regeln die Mitglieder untereinander.
Zusammenschluss mehrerer Unternehmen für ein gemeinsames Angebot
Auch Arbeitsgemeinschaft (ARGE) genannt
Gesamtschuldnerische Haftung für alle Mitglieder
Ermöglicht die Bewältigung großer, komplexer Aufträge
Eine Bietergemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot für eine Ausschreibung abgeben. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung.
Eine Bietergemeinschaft lohnt sich, wenn ein einzelnes Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen kann (z.B. aufgrund fehlender Kapazitäten oder Referenzen) oder wenn durch die Zusammenarbeit Synergieeffekte entstehen, die zu einem besseren Angebot führen.
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