Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Schwellenwerte sind finanzielle Grenzen, ab denen EU-weite Vergabeverfahren und Bekanntmachungen verpflichtend werden.
Schwellenwerte sind zentrale vergaberechtliche Grenzwerte, die bestimmen, ab welchem Auftragswert die vergaberechtlichen Vorschriften des europäischen Vergaberechts (Oberschwellenbereich) gelten. Unterhalb der Schwellenwerte gilt das nationale Vergaberecht (Unterschwellenbereich).
Die Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre überprüft und angepasst. Sie unterscheiden sich nach Auftragsart (Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen) und Auftraggeberart (klassische Auftraggeber, Sektorenauftraggeber).
Für die meisten Auftraggeber gelten derzeit (Stand 2024) folgende Schwellenwerte: 221.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen (442.000 EUR für zentrale Beschaffungsstellen), 5.538.000 EUR für Bauleistungen.
Grenzwert zwischen Ober- und Unterschwellenbereich
Werden alle 2 Jahre von der EU-Kommission angepasst
Aktuell: 221.000 EUR (Lieferungen/Dienstleistungen)
5.538.000 EUR für Bauleistungen
Die aktuellen EU-Schwellenwerte (Stand 2024) liegen bei 221.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen (442.000 EUR für zentrale Beschaffungsstellen) und 5.538.000 EUR für Bauleistungen. Die Werte werden alle zwei Jahre angepasst.
Bei Überschreitung des Schwellenwerts gelten die Regeln des Oberschwellenbereichs: EU-weite Bekanntmachung, strengere Verfahrensvorschriften, VgV (statt UVgO) bzw. §§ 4–16 VOB/A (statt § 3 VOB/A), und das Nachprüfungsverfahren nach GWB.
Der Auftragswert wird grundsätzlich als Gesamtwert des Auftrags inklusive aller Optionen und Verlängerungen berechnet. Abhängig von der Art des Auftrags gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist die Laufzeit zu berücksichtigen.
Tenderhunter findet automatisch passende Vergaben für Ihre Leistungen — aus Schwellenwerte und allen anderen Quellen.
Jetzt kostenlos testen