Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Der Auftragswert ist der geschätzte Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags. Er entscheidet über die Anwendung ober- oder unterschwelliger Vorschriften.
Der Auftragswert ist der geschätzte Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags. Er ist maßgeblich für die Bestimmung, ob die Vorgaben des Ober- oder Unterschwellenbereichs anwendbar sind. Die Berechnung muss sorgfältig und nachvollziehbar erfolgen.
Bei der Berechnung des Auftragswerts sind alle mit dem Vertrag verbundenen Kosten zu berücksichtigen, einschließlich eventueller Optionen, Verlängerungen und Nebenkosten. Der Auftragswert ist vorab zu schätzen und zu dokumentieren.
Verschiedene Auftragsarten haben unterschiedliche Berechnungsmethoden: Bei Liefer- und Dienstleistungen kann der Wert anhand der vergangenen Abrechnungen oder der Marktanalyse geschätzt werden. Bei Bauleistungen werden die Baukosten inklusive Planung angesetzt.
Geschätzter Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags
Entscheidet über Ober- oder Unterschwellenbereich
Alle Kosten inklusive Optionen und Verlängerungen
Vorab zu schätzen und zu dokumentieren
Der Auftragswert wird als Gesamtwert des Auftrags inklusive Optionen, Verlängerungen und Nebenkosten berechnet. Die Berechnungsmethode hängt von der Auftragsart ab (Lieferungen/Dienstleistungen vs. Bauleistungen). Er muss vorab geschätzt und dokumentiert werden.
Der Auftragswert entscheidet darüber, ob die Vorgaben des Ober- oder Unterschwellenbereichs anwendbar sind. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten strengere Regeln (EU-weite Bekanntmachung, VgV statt UVgO, erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten).
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