Die EU-Vergaberichtlinien sind der rechtliche Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union.
Die EU-Vergaberichtlinien bilden den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende öffentliche Auftragsvergabe in Europa. Die wichtigsten Richtlinien sind die Richtlinie 2014/24/EU (klassische Sektoren), die Richtlinie 2014/25/EU (Sektoren) und die Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionen).
Diese Richtlinien zielen darauf ab, den Binnenmarkt für öffentliche Aufträge zu öffnen, den Wettbewerb zu stärken und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren zu gewährleisten. Sie setzen Mindeststandards fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
In Deutschland wurden die EU-Vergaberichtlinien durch das GWB (Teil 4), die VgV, die UVgO, die SektVO und die KonzVgV umgesetzt.
Rechtlicher Rahmen für öffentliche Aufträge in der EU
Wichtigste Richtlinien: 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU
Ziel: Binnenmarktöffnung, Wettbewerb, Nichtdiskriminierung
Umsetzung in Deutschland: GWB, VgV, UVgO, SektVO, KonzVgV
Die EU-Vergaberichtlinien (insb. 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU) bilden den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in Europa. Sie werden von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Die EU-Schwellenwerte sind monetäre Grenzen, ab denen der EU-Oberschwellenbereich greift. Die konkreten Werte hängen von Leistungsart und Auftraggeber ab und werden regelmäßig angepasst; für 2026/2027 gelten beispielsweise 216.000 EUR für bestimmte sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.404.000 EUR für Bauaufträge.
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