Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Der Vergabesenat ist die Berufungsinstanz bei Oberlandesgerichten für Entscheidungen der Vergabekammern.
Der Vergabesenat ist die zweite Instanz im Nachprüfungsverfahren. Er ist bei den Oberlandesgerichten (OLG) angesiedelt und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern.
Der Vergabesenat prüft, ob die Vergabekammer das Vergaberecht richtig angewendet hat. Er kann die Entscheidung der Vergabekammer bestätigen, ändern oder aufheben und an die Vergabekammer zurückverweisen.
Gegen Entscheidungen des Vergabesenats ist keine weitere Beschwerde möglich. Die Entscheidungen des Vergabesenats sind endgültig.
Berufungsinstanz bei Oberlandesgerichten (OLG)
Zweite Instanz im Nachprüfungsverfahren
Entscheidet über Beschwerden gegen Vergabekammer-Entscheidungen
Entscheidungen sind endgültig
Der Vergabesenat ist die zweite Instanz im Nachprüfungsverfahren, angesiedelt bei den Oberlandesgerichten. Er entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern und kann diese bestätigen, ändern oder aufheben.
Gegen Entscheidungen des Vergabesenats ist keine weitere Beschwerde im Nachprüfungsverfahren möglich. Die Entscheidungen sind endgültig. In Ausnahmefällen kann der Weg zu allgemeinen Zivilgerichten oder zum Bundesverfassungsgericht offenstehen.
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