Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verlangt, dass öffentliche Aufträge wirtschaftlich und sparsam vergeben werden.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist ein zentraler Grundsatz des öffentlichen Vergaberechts. Es verlangt, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge wirtschaftlich und sparsam vergeben, also das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erzielen.
Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht, dass immer der niedrigste Preis den Zuschlag erhält. Vielmehr ist das wirtschaftlichste Angebot gesucht, das die beste Kombination aus Preis, Qualität, Lebenszykluskosten und anderen Faktoren bietet.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist im § 97 Abs. 1 GWB geregelt: 'Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nehmen Wettbewerbe im Rahmen dieses Teils mit dem Ziel durch, durch Transparenz von Vergabeverfahren den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union zu gewährleisten.'
Zentraler Grundsatz des Vergaberechts
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis als Ziel
Nicht zwingend der niedrigste Preis
Geregelt in § 97 Abs. 1 GWB
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verlangt, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge wirtschaftlich und sparsam vergeben. Das Ziel ist das wirtschaftlichste Angebot mit der besten Kombination aus Preis und Leistung.
Nein, Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht immer der niedrigste Preis. Das wirtschaftlichste Angebot bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und kann qualitative Aspekte wie Qualität, Nachhaltigkeit oder Lebenszykluskosten einbeziehen.
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