Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die VergStatVO regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland.
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Daten zu ihren Vergabeverfahren zu erheben und an das Bundeskartellamt zu melden.
Die erhobenen Daten umfassen unter anderem: Anzahl und Art der Vergabeverfahren, Auftragswerte, Zuschlagsentscheidungen, Bieterzahlen und CPV-Codes. Die Statistik dient der Transparenz, der Vergabekontrolle und der Weiterentwicklung des Vergaberechts.
Die VergStatVO ist Teil der Bemühungen, das öffentliche Beschaffungswesen in Deutschland transparenter und datenbasiert zu gestalten. Die Ergebnisse werden aggregiert veröffentlicht.
Regelt statistische Erfassung von Vergabeverfahren
Meldepflicht an das Bundeskartellamt
Daten: Anzahl, Art, Werte, Zuschläge, Bieterzahlen
Dient Transparenz und Vergabekontrolle
Die VergStatVO regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland. Öffentliche Auftraggeber müssen Daten zu ihren Vergaben an das Bundeskartellamt melden. Die Daten dienen Transparenz und Kontrolle.
Die gemeldeten Daten umfassen Anzahl und Art der Vergabeverfahren, Auftragswerte, Zuschlagsentscheidungen, Bieterzahlen und CPV-Codes. Die Ergebnisse werden aggregiert veröffentlicht.
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