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Rechtsgrundlagen

VergStatVO (Vergabestatistikverordnung)

Die VergStatVO regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland.

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Daten zu ihren Vergabeverfahren zu erheben und an das Bundeskartellamt zu melden.

Die erhobenen Daten umfassen unter anderem: Anzahl und Art der Vergabeverfahren, Auftragswerte, Zuschlagsentscheidungen, Bieterzahlen und CPV-Codes. Die Statistik dient der Transparenz, der Vergabekontrolle und der Weiterentwicklung des Vergaberechts.

Die VergStatVO ist Teil der Bemühungen, das öffentliche Beschaffungswesen in Deutschland transparenter und datenbasiert zu gestalten. Die Ergebnisse werden aggregiert veröffentlicht.

Wichtigste Punkte

Regelt statistische Erfassung von Vergabeverfahren

Meldepflicht an das Bundeskartellamt

Daten: Anzahl, Art, Werte, Zuschläge, Bieterzahlen

Dient Transparenz und Vergabekontrolle

Häufige Fragen

Was ist die Vergabestatistikverordnung?

Die VergStatVO regelt die statistische Erfassung und Meldung von Vergabeverfahren in Deutschland. Öffentliche Auftraggeber müssen Daten zu ihren Vergaben an das Bundeskartellamt melden. Die Daten dienen Transparenz und Kontrolle.

Welche Daten müssen nach der VergStatVO gemeldet werden?

Die gemeldeten Daten umfassen Anzahl und Art der Vergabeverfahren, Auftragswerte, Zuschlagsentscheidungen, Bieterzahlen und CPV-Codes. Die Ergebnisse werden aggregiert veröffentlicht.

Verwandte Begriffe

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Auftraggeber

Weitere Begriffe aus "Rechtsgrundlagen"

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
VgV (Vergabeverordnung)
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)

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