Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Im beschränkten Verfahren können nur ausgewählte Unternehmen ein Angebot abgeben. Es gibt eine Teilnahmeantrags-Phase mit anschließender Eignungsprüfung.
Das beschränkte Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren: Zunächst wird eine Teilnahmeantrags-Phase durchgeführt, in der sich interessierte Unternehmen bewerben können. Anschließend wählt der Auftraggeber aus den Bewerbern eine bestimmte Anzahl von geeignetsten Unternehmen aus, die dann zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im Gegensatz zum offenen Verfahren können also nicht alle Interessenten ein Angebot abgeben, sondern nur die vom Auftraggeber ausgewählten Unternehmen. Dies ermöglicht eine fundierte Eignungsprüfung bei komplexeren Vorhaben.
Wie im offenen Verfahren ist auch im beschränkten Verfahren eine Verhandlung über die Angebote ausgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Zweistufig: Teilnahmeantrag → Eignungsprüfung → Angebotsabgabe
Nur ausgewählte Unternehmen können ein Angebot abgeben
Keine Verhandlungen über die Angebote
Geeignet für komplexere Vorhaben mit vielen Bewerbern
Im beschränkten Verfahren gibt es zunächst einen Teilnahmeantrag. Erst nach einer Eignungsprüfung werden ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nicht jeder Interessent kann also ein Angebot abgeben.
Im offenen Verfahren kann jedes Unternehmen direkt ein Angebot abgeben, im beschränkten Verfahren müssen sich Unternehmen erst in einem Teilnahmeantrag bewerben. Im beschränkten Verfahren wählt der Auftraggeber die besten Bewerber aus, die dann ein Angebot abgeben dürfen.
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