Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Das offene Verfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann. Es gibt keine Teilnahmeantrags-Phase.
Das offene Verfahren ist die transparenteste und wettbewerbsorientierteste Form der Vergabe. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen, ohne dass es einer vorherigen Teilnahmeantrags-Phase bedarf. Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten zur Verfügung.
Das Verfahren ist stärker reglementiert als andere Verfahrensarten. Die Angebotsfrist beträgt im Oberschwellenbereich mindestens 35 Tage. Eine Verhandlung über die Angebote ist ausgeschlossen — der Auftrag wird an das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der vorab bekanntgemachten Zuschlagskriterien erteilt.
Das offene Verfahren wird häufig bei standardisierten Leistungen eingesetzt, bei denen eine einfache Bewertung der Angebote möglich ist. Es ist das am häufigsten angewendete Verfahren im öffentlichen Bereich.
Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben
Keine Teilnahmeantrags-Phase, keine Verhandlungen
Angebotsfrist: mindestens 35 Tage (Oberschwellenbereich)
Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
Im offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben, ohne vorher einen Teilnahmeantrag stellen zu müssen. Es ist das transparenteste und häufigste Vergabeverfahren.
Die Angebotsfrist im offenen Verfahren beträgt im Oberschwellenbereich mindestens 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung. Im Unterschwellenbereich (UVgO) sind kürzere Fristen möglich.
Nein, im offenen Verfahren sind Verhandlungen über die Angebote ausgeschlossen. Der Zuschlag wird allein auf Basis der eingereichten Angebote und der vorab bekannt gemachten Zuschlagskriterien erteilt.
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