Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Eine de facto Vergabe liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben wird, obwohl die Vorgaben greifen würden.
Eine de facto Vergabe bezeichnet die Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren. Dies kann durch die direkte Vergabe an einen Anbieter, ohne Bekanntmachung und Wettbewerb geschehen, obwohl die Schwellenwerte überschritten sind und ein Verfahrensfehler vorliegt.
Der Begriff taucht meist im Kontext von Nachprüfungsverfahren auf, bei denen Bieter rügen, dass ein Auftrag ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren vergeben wurde. In solchen Fällen kann eine Korrektur des Verfahrens oder Schadensersatz verlangt werden.
Um eine de facto Vergabe zu vermeiden, müssen öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass sie die Schwellenwerte beachten und bei Überschreitung ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchführen.
Vergabe ohne vorgeschriebenes Vergabeverfahren
Verstoß gegen Vergaberecht (Verfahrensumgehung)
Kann zu Nachprüfungsverfahren führen
Auftraggeber müssen Schwellenwerte beachten
Eine de facto Vergabe liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftrag ohne das vorgeschriebene förmliche Vergabeverfahren vergeben wird. Dies ist ein Verstoß gegen das Vergaberecht und kann zu Nachprüfungsverfahren führen.
Um eine de facto Vergabe zu vermeiden, müssen öffentliche Auftraggeber die Schwellenwerte beachten und bei Überschreitung das korrekte Vergabeverfahren durchführen — mit Bekanntmachung, Transparenz und Wettbewerb.
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