Die Angebotseröffnung ist der Zeitpunkt, zu dem die eingegangenen Angebote vom Auftraggeber geöffnet und erfasst werden.
Zuletzt fachlich geprüft: 27.9.2026Die Angebotseröffnung bezeichnet den Vorgang, bei dem der Auftraggeber die eingegangenen Angebote nach Ablauf der Einreichungsfrist öffnet und für die weitere Prüfung erfasst. Ablauf und Dokumentation richten sich nach dem anwendbaren Regelwerk und der Verfahrensart.
Bei elektronischen Vergaben findet regelmäßig keine öffentliche Bieteröffnung statt. Die Vergabestelle dokumentiert den Eingang und prüft die Angebote anschließend auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit sowie nach den weiteren Verfahrensvorgaben.
Eine öffentliche Öffnung mit Bekanntgabe bestimmter Angebotsdaten kann in einzelnen VOB/A-Konstellationen vorgesehen sein, ist aber keine allgemeine Folge eines offenen Verfahrens. Die konkrete Ausschreibung und das anwendbare Regelwerk sind maßgeblich.
Formeller Akt der Öffnung und Erfassung der Angebote
Ablauf und Öffentlichkeit hängen vom anwendbaren Regelwerk ab
Elektronische Vergaben haben regelmäßig keine öffentliche Bieteröffnung
Inhaltliche Bewertung erfolgt nach dem Öffnungsvorgang
Die Angebotseröffnung ist der Vorgang, bei dem der Auftraggeber die eingegangenen Angebote nach Ablauf der Einreichungsfrist öffnet und erfasst. Ob sie öffentlich stattfindet, hängt vom anwendbaren Regelwerk und der Verfahrensart ab; bei elektronischen Vergaben ist sie regelmäßig nicht öffentlich.
Das lässt sich nicht pauschal aus der Verfahrensart ableiten. Bei elektronischen Vergaben findet regelmäßig keine öffentliche Bieteröffnung statt; ob eine Teilnahme möglich ist, ergibt sich aus dem anwendbaren Regelwerk und den Vergabeunterlagen.
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