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Rechtsgrundlagen

VOB/A EU (VOB/A Abschnitt 2)

VOB/A EU bezeichnet Abschnitt 2 der VOB/A für Bauaufträge im EU-Oberschwellenbereich. Sie gilt zusammen mit den nach § 2 VgV anwendbaren Vorschriften und dem GWB.

Zuletzt fachlich geprüft: 18.10.2026

VOB/A EU (auch VOB/A-EU geschrieben) ist die gebräuchliche Bezeichnung für VOB/A Abschnitt 2. Dieser Abschnitt enthält die besonderen Vergaberegeln für öffentliche Bauaufträge oberhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts, darunter Vorgaben zu Bekanntmachung, Verfahren, Fristen, Eignung, Angeboten und Zuschlag.

Neben „VOB/A EU“ sind „VOB A EU“ und „VOB/A-EU“ gebräuchliche Schreibweisen; gelegentlich finden sich auch die umgestellten Formen „EU VOB/A“ und „EU-VOB/A“ sowie „VOB Teil A EU“.

Die Einordnung beginnt mit dem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer und dem konkreten Auftraggeber- und Leistungsbereich. Für Bauaufträge ordnet § 2 VgV an, dass Abschnitt 1 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der VgV sowie im Übrigen VOB/A Teil A Abschnitt 2 anzuwenden sind. Planungsleistungen, die als Los eines Bauauftrags vergeben werden, unterliegen nach § 2 VgV der VgV.

Für Bauaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU beträgt der EU-Schwellenwert 2026 und 2027 5.404.000 Euro netto. Dieser Wert ist nicht pauschal auf jede Bauvergabe übertragbar: Auftraggeber, Auftragsart und mögliche Sonderregelungen müssen mitgeprüft werden.

VOB/A EU ist daher weder eine eigene vierte VOB noch ein vollständiger Ersatz für GWB und VgV. Abschnitt 1 der VOB/A bleibt der nationale Bereich; Abschnitt 3 betrifft verteidigungs- und sicherheitsspezifische Vergaben.

Wichtigste Punkte

VOB/A EU = VOB/A Abschnitt 2

Für Bauaufträge im EU-Oberschwellenbereich

Für klassische öffentliche Auftraggeber nach Richtlinie 2014/24/EU: 5.404.000 Euro netto in 2026/2027

GWB und die nach § 2 VgV anwendbaren VgV-Regeln sind mitzudenken

Nicht mit VOB/A Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 gleichsetzen

Häufige Fragen

Ab wann gilt VOB/A EU?

VOB/A EU kommt bei Bauaufträgen im EU-Oberschwellenbereich zur Anwendung, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den einschlägigen EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet und keine Sonderregel greift.

Ist VOB/A EU dasselbe wie VgV?

Nein. VOB/A EU ist Abschnitt 2 der VOB/A. Bei Bauaufträgen gelten daneben die in § 2 VgV genannten VgV-Vorschriften sowie der vierte Teil des GWB.

Welcher EU-Schwellenwert gilt für Bauaufträge?

Für Bauaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU liegt der Schwellenwert 2026 und 2027 bei 5.404.000 Euro netto. Das ist kein pauschaler Wert für jede Bauvergabe: Auftraggeber, Auftragsart, die Berechnung des geschätzten Auftragswerts und mögliche Sonderregeln müssen geprüft werden.

Verwandte Begriffe

VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Schwellenwerte
Auftragswert
Losvergabe (Teil- und Fachlose)
VgV (Vergabeverordnung)
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Offenes Verfahren
Beschränktes Verfahren
Nachforderung von Unterlagen

Weitere Begriffe aus "Rechtsgrundlagen"

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
VgV (Vergabeverordnung)
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)

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Weiterführende Artikel

VOB/A Vergabe: Was Bieter über die Vergabe- und Vertragsordnung wissen müssen
EU-Schwellenwerte im Vergaberecht 2026 und 2027

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 2 VgV – Bauaufträge
  • § 106 GWB – Schwellenwerte
  • Bundesanzeiger: VOB/A-Änderung vom 22. Juli 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6)
  • VOB/A, Abschnitt 2, Bekanntmachung vom 31. Januar 2019
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 – Schwellenwerte 2026/2027

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