Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen in Deutschland. Erfahren Sie alles über Verfahren, Zuschlagskriterien und Ihre Rechte als Bieter bei Bauausschreibungen.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei Teilen:
Die VOB/A ist der Teil, der Bieter direkt betrifft, da sie die Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen festlegt.
Die VOB/A gilt für alle öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Bauaufträgen und Baukonzessionen. Sie wird durch die Vergabeverordnung (VgV) ergänzt, die EU-Schwellenwerte regelt.
Unterscheidung:
Die VOB/A kennt grundsätzlich zwei Zuschlagsmodelle:
Öffentliche Auftraggeber prüfen die Eignung der Bieter anhand folgender Kriterien:
Bauaufträge müssen grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden, damit auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) teilnehmen können. Ausnahmen sind möglich bei technischer oder wirtschaftlicher Untrennbarkeit.
Nebenangebote sind zulässig, wenn sie in der Ausschreibung nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie müssen das Mindestanforderungserfüllen und klar als Nebenangebot gekennzeichnet sein.
Bei komplexen Bauvorhaben werden häufig Ortstermine angeboten. Die Teilnahme ist empfehlenswert, da sie Aufschluss über die tatsächlichen Gegebenheiten gibt.
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