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Bietergemeinschaft gründen: Vorteile, Vorgehen und Tipps für ARGE

Bietergemeinschaft (ARGE) gründen bei öffentlichen Ausschreibungen: Vorteile, rechtliche Anforderungen, Vertragsgestaltung und Tipps für erfolgreiche Gemeinschaftsangebote.

Was ist eine Bietergemeinschaft?

Eine Bietergemeinschaft (auch ARGE — Arbeitsgemeinschaft — genannt) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot bei einer öffentliche Ausschreibung abgeben. Das ist besonders bei großen oder komplexen Aufträgen sinnvoll, die ein einzelnes Unternehmen allein nicht bewältigen könnte.

Wann lohnt sich eine Bietergemeinschaft?

Eine Bietergemeinschaft ist sinnvoll, wenn:

  • Der Auftrag zu groß ist: Kein einzelnes Unternehmen hat die Kapazität oder die finanzielle Leistungsfähigkeit, den Auftrag allein auszuführen.
  • Spezialwissen benötigt wird: Ein Bauauftrag erfordert sowohl Tiefbau- als auch TGA-Kompetenz — zwei Unternehmen ergänzen sich ideal.
  • Eignungsanforderungen sonst nicht erfüllt werden: Referenzen, Bilanzen oder Personalnachweise können nur gemeinsam erbracht werden.
  • Das Risiko geteilt werden soll: Bei unsicheren Projekten (z.B. Baugrundrisiko) ist die Risikoteilung vorteilhaft.

Rechtliche Grundlagen

Zulässigkeit

Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und dürfen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle darf allerdings festlegen, ob eine ARGE oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewünscht wird.

Haftung

In der Regel haften die Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Jedes Unternehmen haftet für die gesamte Leistung, nicht nur für seinen Anteil. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Subunternehmer-Verhältnissen.

Vergaberechtliche Anforderungen

  • Die ARGE muss als solche im Angebot erkennbar sein (Benennung aller Mitglieder)
  • Alle Mitglieder müssen die Eignungsanforderungen erfüllen — oder die ARGE erfüllt sie gemeinsam
  • Die Leistung muss klar zwischen den Mitgliedern aufgeteilt werden (Arbeitsteilung)

Schritt-für-Schritt: Bietergemeinschaft gründen

1. Partner finden

Suchen Sie Unternehmen, die:

  • Komplementäre Leistungen anbieten (z.B. Rohbau + TGA + Fassade)
  • Vergleichbare Qualitätsstandards haben
  • Finanziell stabil sind (prüfen Sie Bilanzen!)
  • Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen haben

Tipp: Nutzen Sie Netzwerke wie IHK, Fachverbände oder bestehende Subunternehmer-Beziehungen.

2. ARGE-Vertrag aufsetzen

Der ARGE-Vertrag regelt die Zusammenarbeit. Wichtige Punkte:

  • Aufgabenverteilung: Wer macht was? Anteile in Prozent festlegen.
  • Haftung: Gesamtschuldnerische Haftung oder beschränkte Haftung nach innen?
  • Gewinnverteilung: Nach Leistungsanteil oder nach Aufwand?
  • Projektleitung: Wer führt die ARGE nach außen?
  • Streitbeilegung: Schiedsklausel oder ordentliche Gerichte?
  • Austrittsregelung: Was passiert, wenn ein Mitglied ausscheiden will?

Tipp: Lassen Sie den Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen — die Investition lohnt sich.

3. Angebot erstellen

Das Gemeinschaftsangebot muss:

  • Alle ARGE-Mitglieder benennen
  • Die Leistungsanteile klar ausweisen
  • Die Eignungsnachweise jedes Mitglieds enthalten
  • Von einem bevollmächtigten Vertreter der ARGE unterschrieben sein

4. Ausführung nach Zuschlag

Nach dem Zuschlag:

  • Die ARGE tritt als Vertragspartner auf (nicht die einzelnen Mitglieder)
  • Die Projektleitung koordiniert die Arbeit
  • Abrechnung erfolgt über die ARGE (gemeinsames Konto)

Typische Fehler vermeiden

1. Unklare Aufgabenverteilung: Führt zu Streit bei der Ausführung — legen Sie alles vorher schriftlich fest.

2. Ungleiche Qualitätsstandards: Wenn ein Mitglied schlecht arbeitet, haften alle — wählen Sie Ihre Partner sorgfältig.

3. Fehlende Vollmachten: Der ARGE-Vertreter braucht eine Vollmacht aller Mitglieder — ohne sie ist das Angebot ungültig.

4. Zu spät gründen: Beginnen Sie die ARGE-Bildung frühzeitig — die Vertragsverhandlungen dauern oft länger als gedacht.

5. Vergaberechtliche Fallstricke: Prüfen Sie, ob die Ausschreibung ARGE-Teilnahme explizit erlaubt — manche Auftraggeber bevorzugen Einzelbieter.

ARGE vs. Subunternehmer: Was ist besser?

KriteriumARGESubunternehmer
HaftungGesamtschuldnerischNur der Hauptunternehmer haftet
EignungGemeinsame EignungsprüfungNur Hauptunternehmer wird geprüft
SteuerungGemeinsame ProjektleitungHauptunternehmer steuert
RisikoGeteiltBeim Hauptunternehmer
VertragARGE-Vertrag + VergabevertragSubunternehmervertrag + Vergabevertrag

Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe?

Bei einer Bietergemeinschaft geben mehrere Unternehmen gemeinsam ein Angebot ab. Bei der Eignungsleihe bleibt dagegen ein Unternehmen allein Bewerber oder Bieter und weist ein oder mehrere Eignungskriterien mit den Kapazitäten eines anderen Unternehmens nach. Im Anwendungsbereich der VgV gilt § 47 auch für Bietergemeinschaften; bei EU-weiten Bauvergaben ist § 6d EU VOB/A maßgeblich. Für Bauaufträge ist außerdem die Zuordnung in § 2 VgV zu beachten.

Der Kapazitätsgeber muss seine Mittel tatsächlich für den Auftrag bereitstellen. Wird berufliche Befähigung oder Erfahrung geliehen, muss er die entsprechenden Arbeiten ausführen. Er kann zugleich Nachunternehmer sein; die Eignungsleihe allein macht ihn aber nicht automatisch zum Nachunternehmer. Unterhalb der EU-Schwellenwerte kommt es auf das für den Auftraggeber geltende Regelwerk an.

Fazit

Eine Bietergemeinschaft ist ein mächtiges Instrument, um bei großen öffentlichen Ausschreibungen wettbewerbsfähig zu sein. Die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sind hoch — aber mit sorgfältiger Planung und einem soliden ARGE-Vertrag ist die Zusammenarbeit erfolgreich.

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Begriffe im Vergabelexikon

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Nachunternehmer

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 47 VgV – Eignungsleihe
  • § 2 VgV – Vergabe von Bauaufträgen
  • VOB/A, Abschnitte 2 und 3, Ausgabe 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6)

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