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Bietergemeinschaft (ARGE) gründen bei öffentlichen Ausschreibungen: Vorteile, rechtliche Anforderungen, Vertragsgestaltung und Tipps für erfolgreiche Gemeinschaftsangebote.
Eine Bietergemeinschaft (auch ARGE — Arbeitsgemeinschaft — genannt) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot bei einer öffentliche Ausschreibung abgeben. Das ist besonders bei großen oder komplexen Aufträgen sinnvoll, die ein einzelnes Unternehmen allein nicht bewältigen könnte.
Eine Bietergemeinschaft ist sinnvoll, wenn:
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und dürfen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle darf allerdings festlegen, ob eine ARGE oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewünscht wird.
In der Regel haften die Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Jedes Unternehmen haftet für die gesamte Leistung, nicht nur für seinen Anteil. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Subunternehmer-Verhältnissen.
Suchen Sie Unternehmen, die:
Tipp: Nutzen Sie Netzwerke wie IHK, Fachverbände oder bestehende Subunternehmer-Beziehungen.
Der ARGE-Vertrag regelt die Zusammenarbeit. Wichtige Punkte:
Tipp: Lassen Sie den Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen — die Investition lohnt sich.
Das Gemeinschaftsangebot muss:
Nach dem Zuschlag:
1. Unklare Aufgabenverteilung: Führt zu Streit bei der Ausführung — legen Sie alles vorher schriftlich fest.
2. Ungleiche Qualitätsstandards: Wenn ein Mitglied schlecht arbeitet, haften alle — wählen Sie Ihre Partner sorgfältig.
3. Fehlende Vollmachten: Der ARGE-Vertreter braucht eine Vollmacht aller Mitglieder — ohne sie ist das Angebot ungültig.
4. Zu spät gründen: Beginnen Sie die ARGE-Bildung frühzeitig — die Vertragsverhandlungen dauern oft länger als gedacht.
5. Vergaberechtliche Fallstricke: Prüfen Sie, ob die Ausschreibung ARGE-Teilnahme explizit erlaubt — manche Auftraggeber bevorzugen Einzelbieter.
| Kriterium | ARGE | Subunternehmer |
|-----------|------|----------------|
| Haftung | Gesamtschuldnerisch | Nur der Hauptunternehmer haftet |
| Eignung | Gemeinsame Eignungsprüfung | Nur Hauptunternehmer wird geprüft |
| Steuerung | Gemeinsame Projektleitung | Hauptunternehmer steuert |
| Risiko | Geteilt | Beim Hauptunternehmer |
| Vertrag | ARGE-Vertrag + Vergabevertrag | Subunternehmervertrag + Vergabevertrag |
Eine Bietergemeinschaft ist ein mächtiges Instrument, um bei großen öffentlichen Ausschreibungen wettbewerbsfähig zu sein. Die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sind hoch — aber mit sorgfältiger Planung und einem soliden ARGE-Vertrag ist die Zusammenarbeit erfolgreich.
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