Alle Vergabeverfahren in Deutschland im Überblick: Offenes, nichtoffenes, Verhandlungsverfahren und mehr. Erfahren Sie, welche Verfahren es gibt und wie Bieter teilnehmen können.
Zuletzt fachlich geprüft: 29.9.2026Vergabeverfahren sind die geregelten Prozesse, über die öffentliche Auftraggeber Aufträge an private Unternehmen vergeben. In Deutschland unterliegen sie dem Vergaberecht, das auf EU-Richtlinien basiert und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in den einschlägigen Vergabeverordnungen (unter anderem VgV, SektVO, UVgO und VOB/A) geregelt ist.
Das offene Verfahren ermöglicht jedem interessierten Unternehmen, ein Angebot abzugeben. Die Bekanntmachung erfolgt je nach Anwendungsbereich im einschlägigen nationalen Bekanntmachungsmedium oder auf TED (Tenders Electronic Daily).
Merkmale:
Beim nichtoffenen Verfahren können nur ausgewählte Bewerber ein Angebot abgeben. Vorher findet eine Auswahlphase statt, in der der Auftraggeber geeignete Unternehmen identifiziert.
Merkmale:
Beim Verhandlungsverfahren werden die Vertragsbedingungen mit den Bietern verhandelt. Es gibt Varianten mit und ohne vorherige Bekanntmachung.
Merkmale:
Der wettbewerbliche Dialog wird bei besonders komplexen Projekten eingesetzt, bei denen der Auftraggeber die technischen, rechtlichen oder finanziellen Lösungen nicht im Voraus definieren kann.
Die Innovationspartnerschaft wurde 2016 eingeführt und ermöglicht die Entwicklung und anschließende Beschaffung innovativer Produkte oder Dienstleistungen.
| Bereich | EU-Schwellenwert |
|---|---|
| Bauaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber | 5.404.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden im Sinne von § 106 Absatz 2 Nummer 1 GWB | 140.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen anderer öffentlicher Auftraggeber im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU | 216.000 € |
| Sektorenaufträge (Liefer- und Dienstleistungen) | 432.000 € |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen (klassische Auftraggeber) | 750.000 € |
| Konzessionen | 5.404.000 € |
Unterhalb des jeweils einschlägigen Werts gelten die nationalen Regeln des Auftraggebers und Leistungsbereichs. Die Beträge sind keine pauschalen Wertgrenzen für jede Beschaffung: Maßgeblich sind Auftraggeber, Leistungsart und das einschlägige Regelwerk. Für Bauaufträge gilt oberhalb des Schwellenwerts neben VOB/A Abschnitt 2 auch § 2 VgV.
1. Vergabeportale regelmäßig prüfen: Nutzen Sie Plattformen wie DTVP, TED und evergabe, um neue Ausschreibungen frühzeitig zu erkennen.
2. Eignungsnachweise vorbereiten: Halten Sie Referenzen, Bilanzen und Bescheinigungen aktuell.
3. Fristen im Blick behalten: Versäumte Fristen sind der häufigste Grund für den Ausschluss.
4. Nachweise sorgfältig prüfen: Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen führen zur Ablehnung.
5. Vergabeunterlagen und Vergabekriterien genau lesen: Die Angebots- und Vergabeunterlagen definieren die Anforderungen.
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