Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Öffentliche Ausschreibung einfach erklärt: Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag. Erfahren Sie, wie Vergabeverfahren in Deutschland ablaufen und was Bieter beachten müssen.
Eine öffentliche Ausschreibung ist ein geregeltes Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Unternehmen) Aufträge an private Unternehmen vergeben. Ziel ist es, den Wettbewerb zu sichern und das wirtschaftlichste Angebot zu finden.
Alles beginnt mit einem Bedarf: Eine Behörde benötigt eine Leistung — etwa die Sanierung eines Schulgebäudes, die Lieferung von IT-Ausrüstung oder die Reinigung eines Verwaltungsgebäudes.
Die Vergabestelle erstellt eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die genau festlegt:
Tipp für Bieter: Lesen Sie die Leistungsbeschreibung sehr sorgfältig. Fehler oder fehlende Unterlagen führen häufig zum Ausschluss — auch wenn das Angebot inhaltlich gut ist.
Die Ausschreibung wird auf den relevanten Plattformen veröffentlicht:
Die Veröffentlichung enthält:
In der Frist können Bieter Fragen zur Ausschreibung stellen. Die Vergabestelle beantwortet diese — häufig anonymisiert — und stellt die Antworten allen Bietern zur Verfügung.
Wichtig: Nutzen Sie diese Möglichkeit! Viele Bieter versäumen es, Fragen zu stellen, und bieten dann ins Blaue hinein.
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit:
1. Preis kalkulieren: Material, Personal, Overhead, Marge — und dabei die öffentlichen Auftraggeber-Erfordernisse (Mindestlohn, Tariftreue) berücksichtigen.
2. Formalien prüfen: Welche Nachweise werden gefordert? Berufshaftpflicht, Handelsregister, Referenzen, Bilanzen?
3. Angebot formatieren: Viele Vergaben erfolgen elektronisch über evergabe oder DTVP. Achten Sie auf das richtige Format und die korrekte Signatur.
4. Frist einhalten: Verspätete Angebote werden ausgeschlossen — Ausnahmen gibt es praktisch nicht.
Nach Ablauf der Frist öffnet die Vergabestelle die Angebote:
Angebote, die formale Mängel haben oder die Eignungsanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die Vergabestelle wertet die zulässigen Angebote nach den veröffentlichten Zuschlagskriterien aus:
Das Angebot mit der besten Bewertung erhält den Zuschlag. Nach der Vergabe informiert die Vergabestelle alle Bieter über das Ergebnis.
Nach dem Zuschlag wird der Vertrag geschlossen — frühestens jedoch nach Ablauf der Wartepflicht (15 Kalendertage bei EU-Vergaben). Dann beginnt die eigentliche Leistungserbringung.
| Verfahren | Beschreibung | Wann eingesetzt? |
|-----------|-------------|-----------------|
| Offenes Verfahren | Jeder darf bieten | Standard bei klaren Leistungen |
| Nichtoffenes Verfahren | Nur Eingeladene dürfen bieten | Bei komplexen Leistungen |
| Verhandlungsverfahren | Verhandlungen mit Bietern möglich | Bei innovativen Leistungen |
| Wettbewerblicher Dialog | Technische Lösung wird gemeinsam erarbeitet | Bei besonders komplexen Projekten |
Eine öffentliche Ausschreibung folgt klaren Regeln und Schritten. Wer die einzelnen Phasen versteht und die Formalien einhält, hat gute Chancen auf den Zuschlag. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind: sorgfältige Leistungsbeschreibung, vollständige Unterlagen und pünktliche Einreichung.
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