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Rechtsgrundlagen

VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)

Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie ist keine Vergabeordnung, sondern wird als Vertragsbestandteil vereinbart.

Zuletzt fachlich geprüft: 17.9.2026

Die VOB/B regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach Abschluss eines Bauvertrags. Sie behandelt unter anderem Ausführung, Anordnungen, Abnahme, Vergütung, Änderungen und Nachträge, Mängel, Kündigung, Fristen und Zahlungen.

Die VOB/B gilt nicht automatisch allein deshalb, weil ein öffentlicher Bauauftrag vorliegt. Sie wird Bestandteil des Vertrags, wenn sie wirksam vereinbart und in den Vergabeunterlagen einbezogen wird. Maßgeblich sind außerdem die konkrete Vertragsgestaltung und zwingendes Gesetzesrecht.

Für Bieter ist die VOB/B wichtig, weil ihre Regelungen bereits bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Änderungen, Abnahmen, Mängelansprüche und Zahlungsbedingungen können erhebliche Auswirkungen auf Preis und Ausführungsrisiko haben.

Wichtigste Punkte

Vertragsbedingungen für die Bauausführung

Nicht mit VOB/A als Vergabeverfahrensordnung verwechseln

Regelt unter anderem Abnahme, Vergütung, Änderungen, Mängel und Kündigung

Einbeziehung in den Bauvertrag muss aus den Vergabeunterlagen hervorgehen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/B?

VOB/A regelt das Vergabeverfahren für Bauleistungen. VOB/B enthält Vertragsbedingungen für die Ausführung eines Bauvertrags nach dem Zuschlag.

Gilt die VOB/B automatisch bei öffentlichen Bauaufträgen?

Nein. Die VOB/B muss grundsätzlich als Vertragsbestandteil vereinbart und in den Vergabeunterlagen eindeutig einbezogen werden.

Welche Themen regelt die VOB/B?

Die VOB/B betrifft unter anderem Ausführung und Fristen, Abnahme, Vergütung, Änderungen und Nachträge, Mängel sowie Kündigung. Entscheidend bleiben die wirksame Einbeziehung und der konkrete Vertrag.

Verwandte Begriffe

VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/A EU (VOB/A Abschnitt 2)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Nachunternehmer
Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis (LV)

Weitere Begriffe aus "Rechtsgrundlagen"

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
VgV (Vergabeverordnung)
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
VOB/A EU (VOB/A Abschnitt 2)

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Weiterführende Artikel

VOB/A Vergabe: Was Bieter über die Vergabe- und Vertragsordnung wissen müssen

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • VOB/A, Abschnitt 1, § 8a (Einbeziehung von VOB/B und VOB/C)
  • BMWE: Vergabeübersicht und Rechtsgrundlagen

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