Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Regelmäßig aktualisiert.
Die VOB/C bündelt Allgemeine Technische Vertragsbedingungen und ATV für Bauleistungen. Sie konkretisiert technische Anforderungen, Ausführung und Abrechnung.
Die VOB/C besteht aus Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die für verschiedene Gewerke technische Anforderungen beschreiben. Sie unterstützt eine eindeutige Leistungsbeschreibung und legt Regeln für Ausführung, Nebenleistungen, besondere Leistungen und Abrechnung fest.
Im Vergabeverfahren hilft die VOB/C dabei, die geschuldete Bauleistung technisch eindeutig zu beschreiben. Im Bauvertrag kann sie als technische Vertragsbedingung einbezogen werden; die konkrete Ausschreibung und die vereinbarten Vertragsunterlagen bleiben entscheidend.
VOB/C ist von VOB/A abzugrenzen: VOB/A betrifft die Auswahl und Beauftragung, VOB/C die technischen Vertragsbedingungen. VOB/B regelt die allgemeinen rechtlichen Vertragsbedingungen der Ausführung.
ATV und technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Hilft bei Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung
VOB/A = Vergabeverfahren, VOB/B = Vertragsbedingungen, VOB/C = Technik
Gewerkespezifische ATV müssen passend zu den ausgeschriebenen Leistungen herangezogen werden
Die VOB/C regelt technische Anforderungen und Abrechnungsgrundlagen für unterschiedliche Bauleistungen, insbesondere über die jeweiligen ATV.
VOB/B enthält allgemeine rechtliche Vertragsbedingungen für die Bauausführung. VOB/C enthält technische, gewerkespezifische Vertragsbedingungen.
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