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Rechtsgrundlagen

VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)

Die VOB/C bündelt Allgemeine Technische Vertragsbedingungen und ATV für Bauleistungen. Sie konkretisiert technische Anforderungen, Ausführung und Abrechnung.

Zuletzt fachlich geprüft: 17.9.2026

Die VOB/C besteht aus Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die für verschiedene Gewerke technische Anforderungen beschreiben. Sie unterstützt eine eindeutige Leistungsbeschreibung und legt Regeln für Ausführung, Nebenleistungen, besondere Leistungen und Abrechnung fest.

Im Vergabeverfahren hilft die VOB/C dabei, die geschuldete Bauleistung technisch eindeutig zu beschreiben. Im Bauvertrag kann sie als technische Vertragsbedingung einbezogen werden; die konkrete Ausschreibung und die vereinbarten Vertragsunterlagen bleiben entscheidend.

VOB/C ist von VOB/A abzugrenzen: VOB/A betrifft die Auswahl und Beauftragung, VOB/C die technischen Vertragsbedingungen. VOB/B regelt die allgemeinen rechtlichen Vertragsbedingungen der Ausführung.

Wichtigste Punkte

ATV und technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Hilft bei Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung

VOB/A = Vergabeverfahren, VOB/B = Vertragsbedingungen, VOB/C = Technik

Gewerkespezifische ATV müssen passend zu den ausgeschriebenen Leistungen herangezogen werden

Häufige Fragen

Was regelt die VOB/C?

Die VOB/C regelt technische Anforderungen und Abrechnungsgrundlagen für unterschiedliche Bauleistungen, insbesondere über die jeweiligen ATV.

Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und VOB/C?

VOB/B enthält allgemeine rechtliche Vertragsbedingungen für die Bauausführung. VOB/C enthält technische, gewerkespezifische Vertragsbedingungen.

Ist die VOB/C eine Vergabeordnung?

Nein. Die VOB/C beschreibt technische Vertragsbedingungen und ATV. Das Vergabeverfahren steht in VOB/A; allgemeine Ausführungsbedingungen enthält VOB/B.

Verwandte Begriffe

VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/A EU (VOB/A Abschnitt 2)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis (LV)

Weitere Begriffe aus "Rechtsgrundlagen"

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
VgV (Vergabeverordnung)
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
VOB/A EU (VOB/A Abschnitt 2)

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Weiterführende Artikel

VOB/A Vergabe: Was Bieter über die Vergabe- und Vertragsordnung wissen müssen

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • VOB/A, Abschnitt 1, § 8a (Einbeziehung von VOB/B und VOB/C)
  • BMWE: Vergabeübersicht und Rechtsgrundlagen

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