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EU-Schwellenwerte im Vergaberecht 2026 und 2027

EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge 2026 und 2027: Bauaufträge, Lieferungen, Dienstleistungen und Konzessionen nach Auftraggeber und Leistungsart eingeordnet.

Zuletzt fachlich geprüft: 11.10.2026

Was sind Schwellenwerte in der Vergabe?

Schwellenwerte legen fest, ab welchem Auftragswert öffentliche Auftraggeber das EU-Vergaberecht anwenden müssen. Oberhalb dieser Werte gelten die Regeln des EU-Oberschwellenbereichs, einschließlich der einschlägigen Bekanntmachungs- und Verfahrensvorgaben. Unterhalb gelten nationale Vergaberegeln. Welche Vorschriften greifen, hängt immer von Auftraggeber, Leistungsart und Anwendungsbereich ab.

Die Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst. Die folgenden EU-Werte gelten ab dem 1. Januar 2026 für 2026 und 2027. Sie beziehen sich auf den geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer und nur auf den jeweils passenden Auftraggeber- und Leistungsbereich.

EU-Schwellenwerte 2026/2027

AuftragsartEU-Schwellenwert (netto)
Bauaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber5.404.000 €
Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden im Sinne von § 106 Absatz 2 Nummer 1 GWB140.000 €
Liefer- und Dienstleistungen anderer öffentlicher Auftraggeber im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU216.000 €
Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern432.000 €
Konzessionen5.404.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen (klassische Auftraggeber)750.000 €
Liefer- und Dienstleistungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich432.000 €
Bauaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich5.404.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern1.000.000 €

Wichtig: Die Werte gelten netto (ohne Umsatzsteuer) und sind keine allgemeine Wertgrenze für jede Ausschreibung. Bei der Schwellenwertberechnung sind die jeweils einschlägigen Vorschriften zu Optionen, Verlängerungen, Losen und möglichen Aufteilungen zu beachten. Eine künstliche Aufteilung zur Umgehung des EU-Vergaberechts ist unzulässig.

Was gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte?

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die nationalen Regeln des jeweils zuständigen Auftraggebers. Bei Liefer- und Dienstleistungen kann auf Bundesebene die UVgO maßgeblich sein; bei Bauleistungen ist grundsätzlich VOB/A Abschnitt 1 relevant. Landesrecht, Haushaltsrecht und interne Wertgrenzen können zusätzliche Vorgaben machen. Es gibt daher keine einheitlichen deutschen Wertgrenzen für jede Unterschwellenvergabe.

Praxis-Tipps für Bieter

1. Schwellenwert im Auge behalten: Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung, ob der Auftragswert über oder unter dem EU-Schwellenwert liegt. Daran entscheiden sich Fristen und Formalien.

2. Unionsweite Bekanntmachung: Oberhalb des einschlägigen Schwellenwerts ist im passenden Anwendungsbereich regelmäßig eine Bekanntmachung über TED erforderlich. Ausnahmen und besondere Regelwerke müssen anhand der konkreten Ausschreibung geprüft werden. Nutzen Sie Tenderhunter, um auch diese Aufträge zu finden.

3. Fristen beachten: Die Mindestfrist hängt vom Verfahren und den anwendbaren Vorschriften ab. Maßgeblich sind Bekanntmachung und Vergabeunterlagen.

4. Eignungsanforderungen prüfen: Anforderungen an Referenzen, Bilanzen und Zertifikate müssen aus den konkreten Vergabeunterlagen hervorgehen.

5. Teillosevergabe: Die Losbildung ist nach den jeweils anwendbaren Regeln zu prüfen; eine Gesamtvergabe muss sachlich begründet werden, wenn eine Losaufteilung geboten ist.

Sonderfälle und Ausnahmen

Kalkulation des Auftragswerts

  • Schätzung auf Basis des Gesamtwerts ohne Umsatzsteuer
  • Optionen, Verlängerungen, Rahmenvereinbarungen und Lose nach der jeweils einschlägigen Berechnungsvorschrift prüfen
  • Die Wertschätzung vor Einleitung des Vergabeverfahrens nachvollziehbar dokumentieren

Häufige Fragen

Gilt der Schwellenwert pro Jahr oder pro Auftrag?

Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert des konkreten Beschaffungsvorhabens. Optionen, Verlängerungen, Rahmenverträge und Lose dürfen dabei nicht beliebig ausgeklammert werden; eine künstliche Aufteilung zur Umgehung ist unzulässig.

Was passiert, wenn der Auftragswert knapp unter dem Schwellenwert liegt?

Es gelten nationale Vergaberegeln. Die Vergabegrundsätze (Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb) bleiben trotzdem zu beachten.

Wer prüft die Einhaltung der Schwellenwerte?

Die Vergabestelle muss den Auftragswert nachvollziehbar schätzen und dokumentieren. Oberhalb der EU-Schwellenwerte können Bieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten.

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Begriffe im Vergabelexikon

Schwellenwerte
Auftragswert
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/A EU (VOB/A Abschnitt 2)
VgV (Vergabeverordnung)
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • BMWE: Vergabeübersicht und Rechtsgrundlagen
  • Bundesanzeiger: EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2026
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 für Konzessionen
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 für Sektorenauftraggeber
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2487 für Verteidigung und Sicherheit

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