Bei der Losvergabe wird ein öffentlicher Auftrag in eigenständige Teile geteilt: Teillose trennen Mengen, Fachlose unterschiedliche Gewerke oder Fachgebiete.
Zuletzt fachlich geprüft: 8.10.2026Ein Los ist ein abgrenzbarer Teil eines Beschaffungsvorhabens. Teillose teilen eine Leistung nach Menge oder Umfang, etwa in regionale Abschnitte. Fachlose trennen Leistungen nach Art oder Fachgebiet, zum Beispiel Rohbau, Elektro und Heizung.
Im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB verlangt § 97a Absatz 1 grundsätzlich die Aufteilung in Teil- und Fachlose. Mehrere Lose dürfen nach Absatz 2 zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Für nationale Bauvergaben enthält § 5 Absatz 2 VOB/A Abschnitt 1 eine entsprechende Regel, soweit dieser Abschnitt für den Auftraggeber eingeführt ist.
Die aktuelle Fassung des § 97a Absatz 3 GWB sieht außerdem eine eng begrenzte Zusammenfassung aus zeitlichen Gründen bei bestimmten Infrastrukturvorhaben vor. Dafür muss der geschätzte Auftragswert mindestens das Doppelte des einschlägigen EU-Schwellenwerts erreichen und das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder zu den im Gesetz genannten Verkehrswegen gehören. Das ist keine allgemeine Ausnahme für eilige Bauprojekte. Die VOB/A EU enthält die Regelung in § 5a ebenfalls.
Für Bieter entscheidet die Bekanntmachung, ob sie Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen können und ob eine Höchstzahl für Zuschläge gilt. Losbildung bedeutet nicht automatisch, dass der Auftragswert oder Schwellenwert für jedes Los isoliert zu beurteilen ist; dafür gelten eigene Berechnungsregeln.
Teillos = Aufteilung nach Menge oder Umfang; Fachlos = Trennung nach Gewerk oder Fachgebiet
Im einschlägigen Regelwerk ist die Losvergabe grundsätzlich vorgesehen
Zusammenfassung ist bei wirtschaftlichen oder technischen Gründen möglich; die gesetzliche Infrastruktur-Ausnahme ist eng begrenzt
Bekanntmachung und Vergabeunterlagen regeln, für wie viele Lose Bieter Angebote abgeben und Zuschläge erhalten können
Teillose teilen eine Leistung nach Menge oder Umfang, zum Beispiel nach Bauabschnitten. Fachlose trennen die Leistung nach Art oder Fachgebiet, etwa in Rohbau, Elektro und Heizung.
Nein, nicht ausnahmslos. Im jeweils anwendbaren Regelwerk gilt grundsätzlich ein Losgrundsatz; mehrere Lose können insbesondere bei erforderlichen wirtschaftlichen oder technischen Gründen zusammen vergeben werden. Für bestimmte Infrastrukturvorhaben gibt es zusätzlich eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme aus zeitlichen Gründen.
Das richtet sich nach der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Im Anwendungsbereich der VgV muss der Auftraggeber angeben, ob Angebote für ein, mehrere oder alle Lose zulässig sind; eine Höchstzahl möglicher Zuschläge muss ebenfalls bekannt gemacht werden.
Nicht automatisch. Für die Schätzung des Auftragswerts gelten eigene Regeln zu Losen und möglichen Ausnahmen. Die Aufteilung in Lose erlaubt deshalb nicht ohne Weiteres, jedes Los als eigenständige Unterschwellenvergabe zu behandeln.
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