Im Teilnahmewettbewerb prüft der Auftraggeber zunächst, welche Unternehmen geeignet sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zuletzt fachlich geprüft: 24.9.2026Der Teilnahmewettbewerb ist eine Auswahlphase vor der eigentlichen Angebotsphase. Unternehmen reichen zunächst einen Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen ein; ein Angebot wird erst von den ausgewählten Bewerbern verlangt.
Er kommt insbesondere beim nichtoffenen Verfahren und bei Verfahren mit vorgeschalteter Auswahl in Betracht. Die Bekanntmachung muss die Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien und gegebenenfalls die objektiven Regeln für die Begrenzung der Bewerberzahl nennen.
Bewerber sollten den Teilnahmeantrag strikt von einem Angebot unterscheiden: In dieser Phase geht es um die eigene Eignung und Auswahl, nicht um eine vollständige Preis- und Leistungskalkulation, sofern die Vergabestelle nichts anderes verlangt.
Auswahlphase vor der Angebotsabgabe
Teilnahmeantrag ist kein Angebot
Eignung und Auswahlregeln stehen in der Bekanntmachung
Nur ausgewählte Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
Ein Teilnahmewettbewerb ist eine vorgelagerte Auswahlphase. Unternehmen weisen zunächst ihre Eignung nach; anschließend fordert der Auftraggeber die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf.
Nein. Der Teilnahmeantrag dient grundsätzlich der Auswahl geeigneter Bewerber. Ein Angebot wird erst in der anschließenden Angebotsphase abgegeben, wenn die Vergabestelle dazu auffordert.
Verlangt werden die in der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise, zum Beispiel Angaben zur beruflichen Befähigung, Referenzen oder zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Maßgeblich sind die konkreten Anforderungen des Verfahrens.
Tenderhunter findet automatisch passende Vergaben für Ihre Leistungen — aus Teilnahmewettbewerb und allen anderen Quellen.
Jetzt kostenlos testen