E-Vergabe bezeichnet die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren: von der Bereitstellung der Unterlagen über die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe.
Zuletzt fachlich geprüft: 24.9.2026Bei der E-Vergabe werden die wesentlichen Verfahrensschritte elektronisch über ein Vergabeportal abgewickelt. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen, Bieterfragen, Antworten und die Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten.
Für EU-Vergaben verlangt die VgV grundsätzlich die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel. Die konkrete Bedienung, Dateiformate, Fristen und Anforderungen an Signatur oder Authentifizierung ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.
E-Vergabe ist nicht dasselbe wie ein einzelnes Portal. Auftraggeber können unterschiedliche Plattformen einsetzen; für Bieter ist deshalb entscheidend, sich am angegebenen System zu registrieren, die Unterlagen vollständig herunterzuladen und die elektronische Übermittlung rechtzeitig zu testen.
Elektronische Bereitstellung, Kommunikation und Einreichung
Portal und technische Anforderungen stehen in der Bekanntmachung
Fristgerechter Upload liegt im Verantwortungsbereich des Bieters
Nicht jedes Vergabeportal funktioniert mit demselben Konto oder Dateiformat
E-Vergabe bedeutet, dass ein Vergabeverfahren ganz oder in seinen wesentlichen Schritten elektronisch über ein Vergabeportal durchgeführt wird. Dazu zählen insbesondere Unterlagen, Kommunikation und die Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten.
Ob und in welcher Form ein Angebot elektronisch einzureichen ist, ergibt sich aus dem anwendbaren Regelwerk und den konkreten Vergabeunterlagen. Bei EU-Vergaben ist die elektronische Kommunikation grundsätzlich vorgesehen; die Bekanntmachung nennt die maßgebliche Plattform und die technischen Vorgaben.
Bieter sollten Registrierung, Benutzerrechte, Dateiformate, Größenlimits, erforderliche Signaturen und die tatsächliche Übermittlung vor Fristablauf prüfen. Eine bloße Speicherung als Entwurf ersetzt die erfolgreiche Einreichung nicht.
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