Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
Umfassender Leitfaden zum Vergaberecht in Deutschland: Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Rechtsschutz und praktische Tipps für Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen.
Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Aufträge an private Unternehmen vergeben werden. Es soll fairen Wettbewerb garantieren und sicher, dass Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden. In Deutschland basiert es auf EU-Richtlinien und ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert.
Das GWB bildet die Grundlage des deutschen Vergaberechts. Die §§ 97–186 GWB regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge. Seit der Vergaberechtsreform 2016 gelten neue Regelungen, die das Verfahren modernisieren und digitalisieren.
Wichtige Paragrafen:
Die detaillierten Verfahrensregeln stehen in den Vergabeverordnungen:
| Verordnung | Anwendungsbereich |
|-----------|------------------|
| VgV | Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb EU-Schwellenwerte |
| VOB/A | Vergabe von Bauleistungen |
| VOL/A | Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb EU-Schwellenwerte |
| SektVO | Vergabe durch Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr) |
In Deutschland gibt es 17 Vergabekammern, die als erste Instanz für vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren zuständig sind. Sie sind bei den Landesregierungen angesiedelt.
Aufgaben der Vergabekammern:
Die Oberlandesgerichte sind die zweite Instanz im vergaberechtlichen Rechtsschutz. Sie entscheiden über Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern.
Unternehmen müssen Vergabeverstöße unverzüglich rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Rüge muss:
Wenn die Rüge nicht abhilft, können Unternehmen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen. Voraussetzungen:
Bei dringender Eilbedürftigkeit können Unternehmen eine einstweilige Anordnung beantragen, um die Zuschlagserteilung zu verhindern.
1. Vergabeunterlagen vollständig lesen: Alle Anforderungen verstehen
2. Eignungsanforderungen prüfen: Sicherstellen, dass alle Nachweise vorliegen
3. Zuschlagskriterien analysieren: Angebot auf Kriterien ausrichten
4. Fristen einhalten: Angebot fristgerecht einreichen
5. Formalien beachten: Format, Unterschrift, Anlagen
Die Vergabe wird zunehmend digitalisiert. Seit 2024 sind elektronische Vergabeverfahren Pflicht. Das bedeutet:
Nachhaltigkeitskriterien gewinnen im Vergaberecht an Bedeutung. Öffentliche Auftraggeber müssen zunehmend ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen.
KI wird im Vergabewesen eingesetzt für:
Das Vergaberecht ist komplex, aber durchsichtig. Wer die grundlegenden Regeln kennt und die Rechtsschutzmöglichkeiten nutzt, kann erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Wichtig ist, Vergabeverstöße frühzeitig zu erkennen und zu rügen.
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