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Eignungsnachweise

Eigenerklärung Vorlage (EEE)

Kostenlose Eigenerklärung Vorlage (EEE – Einheitliche Europäische Eigenerklärung) für Vergabeverfahren. Alle Pflichtfelder nach EU-Recht.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein standardisiertes Formular, das im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren in der EU verwendet wird. Der Bieter erklärt damit seine Eignung für den Auftrag (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) ohne im ersten Schritt Nachweise vorlegen zu müssen.

Die EEE ist verbindlich für alle Oberschwellenvergaben in der EU und wurde mit den EU-Vergaberichtlinien 2014 eingeführt. Sie erleichtert die grenzüberschreitende Teilnahme an Vergabeverfahren, da Bieter nicht für jedes Land unterschiedliche Formulare ausfüllen müssen.

Der Auftraggeber kann die Richtigkeit der Eigenerklärung jederzeit überprüfen, in der Regel vor der Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Bieter. Falsche Angaben können zum Angebotsausschluss und in schweren Fällen zu Schadensersatzforderungen führen.

Wann Sie diese Vorlage verwenden

  • Bei allen EU-Oberschwellenvergaben (VgV, SektVO, KonzVgV)
  • Als Eignungserklärung statt sofortiger Nachweisvorlage
  • Bei der Teilnahmeantragstellung oder Angebotsabgabe

Was in dieser Vorlage enthalten ist

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Angaben zum Bieter (Firma, Rechtsform, Registernummer, Ansprechpartner)

Erklärung zur Befähigung und Fachkunde (Qualifikationen, Zertifikate)

Erklärung zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit

Erklärung zur Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB)

Umsatzzahlen und Referenzen (bei komplexeren Vergaben)

Erklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben

Tipps für die Anwendung

  • Bereiten Sie die EEE frühzeitig vor — nicht erst am Tag der Angebotsabgabe
  • Sammeln Sie die zugrundeliegenden Nachweise (Zertifikate, Steuerbescheinigungen) parallel, auch wenn diese erst bei Zuschlag vorgelegt werden müssen
  • Achten Sie auf Vollständigkeit — unvollständige Eigenerklärungen führen zum Ausschluss
  • Prüfen Sie, ob der Auftraggeber ein eigenes EEE-Formular bereitstellt oder das EU-Standardformular akzeptiert

Häufige Fragen

Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?

Die EEE ist ein standardisiertes Formular, das Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung ausfüllen. Es ersetzt die sofortige Vorlage von Nachweisen und ist für alle EU-Oberschwellenvergaben verbindlich.

Müssen alle Nachweise vorgelegt werden?

Nein, die EEE ist eine vorläufige Selbsterklärung. Erst der erfolgreiche Bieter muss bei Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise (Zertifikate, Referenzen, Steuerbescheinigungen) vorlegen.

Kann die Eigenerklärung elektronisch eingereicht werden?

Ja, die EEE kann elektronisch eingereicht werden. In der Regel wird sie über das eVergabe-System des Auftraggebers hochgeladen. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann erforderlich sein.

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