Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Aufträge der öffentlichen Hand. Täglich aktualisiert.
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Beim beschränkten Verfahren wählt der Auftraggeber zunächst eine begrenzte Anzahl von Unternehmen aus, die zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Eignungskriterien wie Referenzen, finanzieller Leistungsfähigkeit und technischer Fähigkeiten.
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Das beschränkte Verfahren gliedert sich in zwei Phasen: In der ersten Phase interessieren sich Unternehmen für die Teilnahme, und der Auftraggeber wählt anhand von Eignungskriterien (mindestens3, maximal5 bei EU-Vergaben) Bieter aus. In der zweiten Phase laden die ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Dieses Verfahren wird bei komplexen Leistungen eingesetzt, bei denen eine Vorqualifikation sinnvoll ist.
Beim beschränkten Verfahren lädt der Auftraggeber nur eine ausgewählte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Eignungskriterien nach einer öffentlichen Bekanntmachung.
Bei EU-Schwellenwert-Vergaben müssen mindestens3 und höchstens5 Bieter eingeladen werden. Unterhalb der Schwellenwerte kann die Anzahl flexibler festgelegt werden.
Reichen Sie zunächst einen Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen ein. Der Auftraggeber prüft die Eingaben und entscheidet, welche Unternehmen zur Angebotsabgabe eingeladen werden.
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