Geben Sie den Auftragswert ein und ordnen Sie ihn dem passenden Vergaberegelwerk zu: VgV, VOB/A, UVgO oder SektVO. Mit aktuellen EU-Schwellenwerten 2026–2027.
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Schwellenwerte bestimmen, welches Vergaberecht für einen öffentlichen Auftrag gilt. Liegt der Auftragswert über dem passenden Schwellenwert (Oberschwelle), ist das einschlägige EU-Vergaberecht mit den jeweiligen Bekanntmachungspflichten zu prüfen. Liegt er darunter, gelten die nationalen Regeln des zuständigen Auftraggebers.
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst. Die aktuell geltenden Werte (Stand: 2026–2027) beruhen auf den einschlägigen delegierten EU-Verordnungen.