Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen
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