Wählen Sie das Vergabeverfahren und das Datum der Bekanntmachung – sofort sehen Sie den frühesten Abgabetermin nach den einschlägigen VgV-Regeln. Bei UVgO-Vergaben muss die Frist im Einzelfall angemessen festgelegt werden. Der Rechner berücksichtigt Kalendertage und Wochenenden.
Mittwoch, 25. November 2026
Mindestens 35 Kalendertage ab Absendung der Bekanntmachung. Die konkrete Bekanntmachung kann eine längere Frist vorsehen.
Achtung: Dies ist die gesetzliche Mindestfrist. Die tatsächliche Frist kann durch den Auftraggeber verlängert werden und steht in der Bekanntmachung. Maßgeblich ist immer die dort angegebene Uhrzeit und das Datum.
Die gesetzlichen Mindestfristen sichern Bietern ausreichend Zeit für die Angebotserstellung. Sie sind Untergrenzen – der Auftraggeber kann sie verlängern, aber nicht unterschreiten. Verkürzungen oder besondere Fristregeln hängen vom Verfahren und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die konkrete Frist in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ist maßgeblich.
Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Die hier berechneten Fristen sind Kalendertageund enthalten Wochenenden.